LEE NRW und bffk: Der flexible Subventionsbegriff der IHK

– Deutsche Kammern haben über eine halbe Milliarde Euro EUSubventionen erhalten – Subventionsgegner Eric Schweitzer findet eigene Subventionen anscheinend in Ordnung
– LEE NRW: „Klarer Fall von Doppelmoral
– Industrie- und Handelskammern in NRW halten mit Zustimmung des Wirtschaftsministeriums Finanzmittel zurück

Düsseldorf/Kassel. Über eine halbe Milliarde Euro haben die Deutschen Kammern und ihre Tochterfirmen zwischen 2009 und 2012 an Subventionen allein aus europäischen Fördertöpfen erhalten, wie aus dem „Kammerbericht 2013“ des Bundesverbandes für freie Kammern (bffk) hervorgeht. Jan Dobertin, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW e.V. (LEE NRW) zeigt sich verwundert: „DIHK-Präsident Eric Schweitzer lässt normalerweise keine Gelegenheit aus, um eine Abschaffung der – in seinen Augen – massiven Förderung für Erneuerbare Energien zu fordern. Insofern ist es erstaunlich und zeugt von Doppelmoral, dass die Industrie- und Handelskammern offenbar selbst große Subventionsempfänger sind, trotz ausreichend hoher Einnahmen durch die Zwangsbeiträge ihrer Mitgliedsunternehmen!“

Dobertin weist in diesem Zusammenhang auch auf die Publikation „energiepolitische Positionen 2012“ der IHK NRW hin: „In ihrem Papier rechnet die IHK NRW die Förderkosten für Erneuerbare Energien detailreich vor, während bisherige Subventionen und Förderungen der fossilen Energieträger nicht erwähnt werden. Zusammen mit den nun bekannt gewordenen Subventionen der Industrie- und Handelskammern selbst, wird klar, dass eine massive Ungleichbehandlung vorliegt.“ Unterstützt werde das Vorgehen der Kammern auch von dem nordrheinwestfälischen Wirtschaftsministerium, das in seiner Funktion auch die Rechtsaufsicht über die Kammern ausübt:

Der LEE-Geschäftsführer verweist dabei auch auf die hohen Finanzreserven der Industrie- und Handelskammern in NRW. Zwar sei jetzt beschlossen, dass diese ihre so genannten Liquiditätsrücklagen aufzulösen hätten. Ganz offenbar habe man sich aber mit dem Wirtschaftsministerium auf eine 5-jährige Übergangsfrist geeinigt. „Diese Übergangsfrist ist willkürlich. Nach geltendem Recht müssten die Kammern die Rücklage sofort auflösen“, verdeutlicht bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus.

Denn das IHK-Gesetz erlaube Rücklagen ausschließlich zur Finanzierung gesetzlicher Aufgaben. Ein solcher Zweck liege erkennbar aber nicht vor. Dobertin: „Vor dem Hintergrund der überschüssigen Finanzmittel erscheinen die Subventionen aus den EU-Fördertöpfen noch absurder. Dass das Wirtschaftsministerium mit Herrn Duin an der Spitze dieses Vorgehen unterstützt, ist nicht nachvollziehbar.“

Hintergrund zum LEE NRW

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Verbänden und aktiven Persönlichkeiten aus der Branche der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Vorbild der Dachverbände in Bund und EU vertritt der Landesverband die Branche spartenübergreifend gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Hintergrund zum bffk

Der Bundesverband für freie Kammern ist ein Unternehmensverband, der eine grundlegende Reform des Kammerwesens in Deutschland anstrebt. Die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern ist aus Sicht des Verbandes dabei eine notwendige Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Reform und der Zukunftsfähigkeit der Kammern.

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