IHK Koblenz bildet rechtswidriges Millionen-Vermögen – Verwaltungsgericht Koblenz hebt Beitragsbescheide auf

bffk fordert Erstattungen an alle Kammermitglieder in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro

Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat Ende November einer Klage der ITC.Logistic.Group stattgegeben. Nach dem Urteil der Richter hat die IHK Koblenz über Jahre in unzulässiger Weise ein Millionen-Vermögen gebildet. Die IHK durfte daher den Kläger nicht in der Höhe zur Zahlung von Beiträgen heranziehen. Das Gericht hat daher die IHK verurteilt, den Bescheid aufzuheben.

In mehreren mündlichen Terminen hat sich das Verwaltungsgericht intensiv mit der Vermögenslage der IHK beschäftigt. Unterstützt vom Bundesverband für freie Kammern e.V. hatte der Kläger vorgetragen, dass die IHK Koblenz in den Jahren 2005 bis 2011 statt eines saldierten Verlustes von rund 800 Tausend Euro tatsächlich mit den Beiträgen der Zwangsmitglieder Überschüsse von knapp 22 Millionen Euro erzielt hatte. Diese hohen ungeplanten Gewinne der IHK führten u.a. zu dem rechtswidrig gebildeten Millionen-Vermögen der Kammer.

Der bffk begrüßt außerordentlich, dass sich das Verwaltungsgericht intensiv mit den Finanzdaten der IHK beschäftigt hat und ausdrücklich auch klargestellt hat, dass es nicht sein könne, dass sich eine IHK unter Berufung auf die Selbstverwaltung der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Handelns entziehen könne.

„Die IHK muss jetzt auch Rückzahlungen an die anderen Kammermitglieder leisten“, fordert nun bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Es könne nicht sein, dass nur der Kläger von den Feststellungen des Gerichtes profitiere. „Immerhin behaupten die Kammern von sich, flexibler und dienst leistungsorientierter zu handeln als der Staat“, unterstreicht Boeddinghaus. In den vergangenen Jahren haben bereits andere Industrie-und Handelskammern Millionenüberschüsse wieder an die Mitglieder ausgeschüttet. Ein solcher Schritt ist aus Sicht des bffk jetzt auch in Koblenz überfällig. Nach Berechnungen des bffk müssen jetzt 10 – 15 Millionen Euro an die Zwangsmitglieder zurück gezahlt werden.

Hintergrund

Die ITC.Logistic.Group mit Stammsitz in Willich-Schiefbahn bietet die gesamte Bandbreite des Transport- und Lagermanagements (Beschaffung, Lagerung, Distribution, Landverkehre, Luft- und Seefracht) an. Europaweit arbeiten rund 250 Beschäftigte für ITC. Die Firma unterhält eine Niederlassung in Koblenz. Der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) ist ein Unternehmensverband, der sich eine grundlegende Reform des Kammerwesens in Deutschland zum Ziel gesetzt hat. Die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ist für die rund 1.300 Mitglieder dabei ein notwendige Voraussetzung für eine Zukunftsperspektive der wirtschaftlichen Selbstverwaltung.

Das Urteil (3 K 121/12.KO vom 25.11.2013) ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde zugelassen.

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