Kabinett entscheidet: Freihaltekorridor des LEP IV wird deutlich verkleinert

Frankfurt/Hahn. Auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Eveline Lemke hat das Konversionskabinett beschlossen, dass der bislang im Landesentwicklungsprogramm LEP IV unter Ziel 147 vorgesehene Korridor von 300 Metern Breite für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen den Flughäfen Frankfurt am Main und Frankfurt Hahn auf 150 Meter Mindestbreite verringert wird. Hierdurch sollen die anliegenden Verbandsgemeinden Rhein-Nahe, Rheinböllen, Simmern und Kirchberg mehr Spielraum und Entscheidungsmöglichkeiten für die kommunale Bauleitplanung erhalten.

Die Landesregierung entspricht mit der Lockerung der Vorgaben im LEP IV den aktuellen Bedürfnissen der Kommunen im Hunsrück und unterstützt deren städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung. Die Planungen der Kommunen umfassen die Ausweisung oder Erweiterung von Gewerbegebieten und die Erweiterung von gewerblichen Einzelgebäuden. Eine vollständige Abriegelung des Korridors durch Baumaßnahmen kann jedoch auch weiterhin nicht genehmigt werden. Um ihre Planungen rechtssicher zu machen, müssen die Kommunen für die jeweilige Bauleitplanung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord bzw. SGD Süd ein Zielabweichungsverfahren beantragen.

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