Kein Schießzentrum in Klosternähe!

Stellungnahme der Ortsgemeinde Großlittgen zur geplanten Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Schießsportanlage bzw. Schießzentrum“

Großlittgen. Der Gemeinderat Großlittgen hat sich in seiner Sitzung vom 15. April 2014 erneut mit den Planungsabsichten der Ortsgemeinde Landscheid und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land auf Ausweisung eines Sondergebietes „Schießsportanlage bzw. Schießzentrum“ auf der Gemarkung Landscheid, Flur 10 sowie Gemarkung Burg/Salm, Flur 18 auseinandergesetzt. Im Rahmen der raumordnerischen Prüfung hatte sich der Gemeinderat Großlittgen bereits gegen das Vorhaben ausgesprochen und den Verbandsgemeinderat Wittlich-Land sowie den Gemeinderat Landscheid gebeten, dem Antragsbegehren auf Ausweisung des Sondergebietes nicht zu entsprechen.Die Ortsgemeinde Großlittgen nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass unter anderem auch entgegen den Empfehlungen der Ortsbeiräte Landscheid und Burg/Salm nunmehr der Gemeinderat Landscheid die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beschlossen hat und der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land ebenfalls durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der geplanten Schießsportanlage schaffen möchte.

Nach dem regionalen Raumordnungsplan, Stand Januar 2014, sind der Ortsgemeinde Großlittgen die besonderen Funktionen Wohnen, Freizeit/Erholung und Landwirtschaft zugestanden. Großlittgen hat daher vor einigen Jahren ein Neubaugebiet ausgewiesen und erschlossen. Es bleibt zu befürchten, dass mit der Realisierung des Schießzentrums und einer damit einhergehenden „Sieben-Tage-Schusswoche“ – nicht zuletzt auch durch die Erhöhung der Schusszahlen pro Tag auf rund 20.000 –, die Wohn- und Lebensqualität im Neubaugebiet und in der gesamten Ortslage dauerhaft durch diese zusätzliche Lärmquelle erheblich verringert wird und die Nachfrage von Bauinteressenten sich merklich reduzieren wird, welches zu finanziellen Nachteilen in der Gemeinde führt. Außerdem ist davon auszugehen, dass auch der Wert der Immobilien merklich sinken wird.

Ferner hat die Ortsgemeinde Großlittgen in der Vergangenheit die vielfältigen Bemühungen zur Sicherung des Tourismusses, insbesondere im Ortsteil Himmerod, unterstützt. Die Abtei Himmerod ist weit über die Grenzen der Region hinaus bekannt und erfreut sich als geistig- kulturelles Zentrum wachsender Beliebtheit, was anhand der ansteigenden Besucher- und Gästezahlen zu belegen ist. Auch hier ist davon auszugehen, dass mit Inbetriebnahme des Schießzentrums die Ruhe und Stille in Himmerod in empfindlichem Maße gestört wird und negative Auswirkungen auf die Besucherzahlen das Ergebnis sein werden. Ein derartiger Rückgang der Gästezahlen hätte unweigerlich die Schließung der Wirtschaftsbetriebe zur Folge, wodurch die Abtei eine nachhaltige Einnahmequelle verlieren und damit die Existenzgrundlage für das Kloster entzogen würde.
Die Abtei Himmerod ist kulturelles Erbe, dem vor allem die Menschen in der Region verpflichtet sind. Dieses Erbe gilt es zu schützen und der Nachwelt zu erhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn schädliche Umwelteinflüsse wie der Bau und Betrieb der Schießsportanlage unterbleiben.

Der Premiumwanderweg „Eifelsteig“ von Aachen nach Trier, der auch durch die Gemarkung Großlittgen führt, wird mit Sicherheit an Attraktivität verlieren, da der Wanderer auf einer längeren Strecke von Schusssalven negativ begleitet wird. Mit dem Verlust der Akzeptanz wird zwangsläufig die Anzahl der Wanderer zurückgehen und damit die Kaufkraft in Großlittgen und dem Ortsteil Himmerod sinken.

Das Vorhaben ist daher mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar. Der Angelsportverein Großlittgen bewirtschaftet auf der Gemarkung Burg ein Vereinsgewässer. Dem Verein wird mit dem Bau der Anlage die Grundlage für die weitere Existenz genommen, da die Mitglieder nicht bereit sind, sich in unmittelbarer Nähe zur Schießsportanlage weiterhin ehrenamtlich zu betätigen.

Nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen soll sich der Lärmpegel gegenüber dem derzeitigen Schießbetrieb reduzieren, da die Schützen „eingehaust“ sind und die Schussrichtung geändert wurde. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch die enorme Erhöhung der Schusszahlen pro Tag und dem tatsächlichen Schießbetrieb von derzeit zwei auf sieben Tage nachhaltig von einer Dauerbelästigung auszugehen ist.

Die beim „Probeschießen“ gewonnenen Erkenntnisse werden vom Gemeinderat angezweifelt, da es sich hierbei lediglich um eine „Momentaufnahme“ handelt und veränderte Wind- und Wetterbedingungen in die Untersuchungsergebnisse nicht eingeflossen sind. Die schalltechnische Untersuchung zur Geräuschkontigentierung vom 02.12.2013 wird in Frage gestellt.

Im Übrigen wird die Notwendigkeit einer derartigen Anlage angezweifelt, da im Umkreis von zwei Autostunden ein ausreichendes Angebot für den betroffenen Personenkreis besteht. Auch die Tatsache, dass sich der Landesjagdverband von dem Vorhaben zwischenzeitlich distanziert hat, belegt, dass es an einer Notwendigkeit einer solchen Anlage fehlt. Insofern handelt es sich bei diesem Vorhaben eher um einen Freizeit- und Vergnügungspark.

Ein weiteres gewichtiges Argument für die ablehnende Haltung des Gemeinderates Großlittgen sind die für die Bevölkerung nicht auszuschließenden Gesundheitsrisiken. Professor Dr. Greiser, Universität Bremen, hat in dem als Anlage beigefügten Kurzgutachten zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen einer Schießsportanlage in Landscheid Stellung bezogen. Wie dem Gutachten zu entnehmen ist, sind gesundheitliche Schäden nicht auszuschließen.

Der Gemeinderat Großlittgen beantragt daher, ein entsprechendes Gutachten zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen einer Schießsportanlage durch die Gemeinde Landscheid und/oder Verbandsgemeinde Wittlich-Land in Auftrag zu geben. Aus den vorgenannten Gründen lehnt der Gemeinderat Großlittgen die Planung zur Ausweisung des Sondergebietes „Schießsportanlage“ kategorisch und kompromisslos ab. Im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen und die enorme Tragweite des Bauvorhabens fordert der Gemeinderat Großlittgen alle weiteren Entscheidungen den neu zu wählenden Gremien (Verbandsgemeinderat Wittlich-Land, Gemeinderat Landscheid) zu überlassen.

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