Das Recht auf Inklusion: Meilenstein für mehr Gerechtigkeit verabschiedet!

Mainz. Der Landtag hat in seiner Sitzung des 23.07.14 das „Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes, des Hochschulgesetzes und des Verwaltungshochschulgesetzes“ beschlossen. Dazu erklären Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender und Ruth Ratter, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz: “Die Einführung des Elternwahlrechts bei der Inklusion ist ein Meilenstein für mehr Gerechtigkeit. Mit der Novelle des Schulgesetzes setzen wir eine wichtige Maßnahme zur Herstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle um. Wir leisten damit einen Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit. Alle Kinder sollen bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten optimal gefördert werden: Manche Kinder brauchen dabei aber besondere Unterstützung. Zukünftig soll diese Unterstützung zunehmend getreu dem Motto der Landeregierung „Mittendrin von Anfang an“ erfolgen.

Vor allem freue ich mich, dass wir die Kommunen bei der Umsetzung der Inklusion mit 10 Millionen Euro jährlich unterstützen können. Inklusion kann nur gelingen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen: Denn die UN-Behindertenkonvention verpflichtet Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen zur Umsetzung von Inklusion”, so Köbler.

Ratter: „Zukünftig werden die Eltern von Kindern mit Förderbedarf das Recht auf eine Wahl haben zwischen Unterricht an einer Förderschule und inklusivem Unterricht für ihr Kind. Bislang war diese Wahl nur mit Einschränkungen möglich. Mittlerweile gibt es in Rheinland-Pfalz ein dichtes Netz von derzeit 262 Schwerpunktschulen, die inklusiven Unterricht anbieten. In den nächsten Jahren werden neue Schwerpunktschulen hinzukommen. Zu wünschen ist, dass darunter auch Gymnasien sind.

Es ist nur konsequent, wenn nun mit der Novelle des Schulgesetzes der Ressourcenvorbehalt entfällt. Die Förderschulen bleiben dabei weiterhin bestehen. Ausgewählte Förderschulen werden außerdem zu Förder- und Beratungszentren weiter entwickelt, die neben dem Förderunterricht auch allgemeine Schulen bei der Umsetzung inklusiven Unterrichts unterstützen. Mit dem Gesetz werden auch die Beteiligungsrechte von Eltern und SchülerInnen ausgeweitet. Zukünftig sollen an allen Schulen Vertretungen für Schülerinnen und Schüler gebildet werden. Demokratiepädagogisch wichtige Gremien wie Klassenräte und Schülerparlamente wollen wir stärken und ausbauen. Denn Inklusion gelingt nur gemeinsam”, so Ratter abschließend.

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