Höfken: Auflösung des kommunalen Zweckverbands schafft Grundlage für Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung

Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken sieht in der einstimmigen Verabschiedung des Gesetzes zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz durch den Landtag die einzige Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU sowie die Rückforderung von 42 Millionen Euro abzuwenden. „Damit haben wir die Grundlage für den notwendigen Neustart der Tierkörperbeseitigung im Land geschaffen“, so Höfken am 23.07.14. Erfreulich sei, dass auch die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf zugestimmt habe und damit jetzt auch ihre Verantwortung wahrnehme.

Das jüngste Urteil des EU-Gerichts habe die Auflösung des bestehenden kommunalen Zweckverbands Tierkörperbeseitigung unausweichlich gemacht, da dessen Finanzierung gegen das Beihilferecht verstoße. Die bevor stehende beihilfekonforme Neuordnung sei nun Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Höfken: „Die Landesregierung wird die Kommunen dabei unterstützen und dabei den Gesprächsfaden mit der EU-Kommission nicht abreißen lassen. Wir wollen uns gemeinsam dafür einsetzen, dass die Entsorgung risikoreicher tierischer Abfälle unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle bleibt.“

Das Gesetz lasse den Kommunen beim Neustart großen Handlungsspielraum, erklärte die Ministerin. Mit Inkrafttreten des Gesetzes entstehe eine neue Einrichtung, über deren Rechtsform die beseitigungspflichtigen Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb von vier Monaten entscheiden müssten. Alle Schritte müssten eng mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Fest stehe, dass die Aufgaben der neuen Einrichtung auf die Entsorgung von so genanntem K1- und K2-Material (Fleisch und tierische Nebenprodukte, die Krankheiten übertragen können) beschränkt werden. Die Kosten der Tierkörperbeseitigung müssen nach den Vorgaben der EU verursachergerecht von den betroffenen Landwirten und Schlachtunternehmen getragen werden. „Dabei kann und soll die bisherige Förderung der Landwirte fortgeführt werden“, erläuterte Höfken.

Im April 2012 hatte die EU-Kommission festgestellt, dass die vom bisherigen Zweckverband von seinen Mitgliedern erhobenen Umlagen zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Weil sie gegen das Beihilferecht verstoßen, seien die seit 1998 erfolgten Zahlungen in Höhe von rund 42 Millionen Euro (einschließlich Zinsen) unverzüglich zurück zu fordern. Da der Zweckverband das Geld nicht zurückzahlen kann, soll er zur Umsetzung der Kommissionentscheidung aufgelöst werden.

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