Urteil des EuGH: Ausreisepflichtige sind keine Kriminelle

Mainz. Anlässlich des Urteils am 17.07.14 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Abschiebehäftlinge zukünftig nicht mehr in Justizvollzugsanstalten unterzubringen, erklärt Anne Spiegel, flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiges Signal und ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Es verdeutlicht, dass Ausreisepflichtige keine Straftat begangen haben und damit nicht wie VerbrecherInnen zu behandeln sind.

Wir halten die weiter bestehende bundesgesetzliche Regelung der Inhaftierung von Ausreisepflichtigen dennoch für äußerst problematisch und vertreten den Standpunkt, dass Abschiebehaft gänzlich abgeschafft werden muss. Bis zu einer Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben ist Rheinland-Pfalz jedoch dazu verpflichtet, eine Abschiebehaft vorzuhalten. Im Rahmen unserer landespolitischen Spielräume gestalten wir diese in Ingelheim so human wie nur möglich – so sind beispielsweise Kinder, Schwangere, Traumatisierte und ältere sowie erkrankte Personen grundsätzlich von der Abschiebehaft auszunehmen.“

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