Angetrunkene und betrunkene Fahrzeugführer rund um den Nürburgring

63-Jähriger aus Paderborn

Am Freitag, den 08.08.2014, abends gegen 23.30 Uhr, wurde im Rahmen einer polizeilichen Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Kreisstraße 20 bei Meuspath ein 63-jähriger PKW-Fahrer aus dem Kreis Paderborn dabei angetroffen, als er seinen Wagen mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,85 Promille führte. Die Weiterfahrt wurde untersagt, dem Betroffenen im Krankenhaus eine Blutprobe zwecks Feststellung der Blutalkoholkonzentration entnommen. Zu erwartende Konsequenz: 500,00 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.

57-Jähriger aus Bayern

Gleiche Konsequenzen erwarten einen 57-jährigen Mann aus Bayern, der in der Nacht von Freitag, den 08.08.2014 auf Samstag, den 09.08.2014, gegen 01.25 Uhr in Herresbach als Fahrer eines PKW im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme auffiel. Hier ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,03 Promille

68-Jähriger aus Willich

Als absolut fahruntüchtig erwies sich ein 68-jähriger Fahrzeugführer aus Willich, der in der gleichen Nacht, gegen 02.00 Uhr auf der Bundesstraße 258 im Bereich der Ortschaft Müsch mit einem hochwertigen Oldtimer-Fahrzeug unterwegs war. Da der Mann neben einer Atemalkoholkonzentration von 0,9 Promille auch glasige Augen und gerötete Bindehäute hatte, darüber hinaus auch schwankte, wurde sein Führerschein beschlagnahmt, ein Strafverfahren mit dem Ziel des Fahrerlaubnisentzuges eingeleitet. Da der Mann das Eigentum an dem von ihm geführten Oldtimer-Fahrzeug, welches er angeblich kurzfristig in den Niederlanden erworben hatte, nicht nachweisen konnte, wurde das Fahrzeug aus Gründen der Eigentumssicherung sichergestellt, bis ein entsprechender Nachweis erbracht ist.

Zwei Belgier im Kleintransporter

Gegen 02.05 Uhr in der gleichen Nacht, fiel auf der Bundesstraße 258 im Bereich der Ortschaft Nürburg ein Kleintransporter aus Belgien auf. Eine Überprüfung des Fahrzeuges ergab, dass sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer, gleichzeitig Halter des Fahrzeuges, erheblich unter Alkoholeinwirkung standen, Atemalkoholkonzentrationen: Fahrer: 2,16 Promille, Beifahrer: 3,00 Promille.

 

Gegen beide Personen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, gegen den Beifahrer als Halter des Fahrzeuges auch, weil er zugelassen hatte, dass sein Bekannter sein Fahrzeug unter Alkoholeinwirkung im öffentlichen Verkehrsraum steuerte.

Das Fahrzeug wurde vorübergehend sichergestellt. Fader Beigeschmack: Während der Fahrt der beiden Personen ins Krankenhaus Adenau, wo ihnen jeweils eine Blutprobe entnommen werden sollte, entleerte der Beifahrer seine Blase in den Innenraum des Polizeifahrzeuges.

 

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