Marek Lieberberg siegt im Namensstreit Rock am Ring

Koblenz. Im Namensstreit um die Namensrechte für das Festival „Rock am Ring“ hat das Landgericht Koblenz die einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg aufgehoben. Lieberberg darf zukünftig weiterhin mit diesem Titel seine Festivals bewerben und ausrichten.

Das Festival „Rock am Ring“ fand dieses Jahr zum letzten Mal auf dem Nürburgring statt. Noch vor dem Festivalstart gab Marek Lieberberg und die Nürburgring GmbH bekannt, dass die bisherige sehr erfolgreiche Zusammenarbeit aufgrund von Uneinigkeiten zwischen dem Organisator und dem neuen Betreiber des Nürburgrings nicht mehr fortgesetzt wird. Die Nürburgring GmbH stampfte im Gegenzug ein eigenes Festival „Grüne Hölle Rockfestival“ aus dem Boden. Ein hitziger Streit um die Namensrechte „Rock am Ring“ begann, woraufhin das Landgericht Koblenz entschied, dass vorerst die Bezeichnung nicht ohne Zustimmung der Nürburgring AG verwendet werden dürfen.

Mit der erfolgreichen Anfechtung des Urteils können nun die Planungen für den neuen Standort in Mönchengladbach fortgesetzt werden, so Lieberberg. Vom 05.06 bis 07.06.2015 finden nun drei Festivals am selben Wochenende statt – Die Festivalklassiker „Rock am Ring“ und „Rock im Park“ sowie an alter Stelle mit neuem Namen Grüne Hölle Rockfestival. fh

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