Bioabfall in der Region Trier

RegAb legt Unterlagen vor, SGD Nord wird rasch entscheiden

Trier. Das 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert ab 2015 die getrennte Sammlung von Bioabfällen. Es besteht eine umfassende und flächendeckende Getrenntsammlungspflicht, die alle öffentlich-rechtlichen Entsorger, also Städte, Kreise und Zweckverbände, in ihrem Gebiet umzusetzen haben. Die Kommunen im Raum Trier wollen weiterhin auf die getrennte Erfassung von Bioabfällen verzichten. Dazu wurde in der Vergangenheit eine Ökoeffizienzanalyse vorgelegt, die allerdings viele Fragen offen ließ. Die SGD Nord hatte vom Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft bis Ende September die Beantwortung der offenen Fragen gefordert. Aktuell wurden der SGD Nord weitere Unterlagen übergeben. Das weitere Vorgehen hängt jetzt von einer gründlichen Prüfung der aktuell überreichten Unterlagen ab.

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