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Techni-Gruppe klagt gegen IHK-Zwangsbeiträge

- 22.07.2009 -

Daun/Trier. Nachdem die IHK Trier auf die Widersprüche der Firmen TPS-Technitube Röhrenwerke GmbH und TechniSat Digital GmbH hin ihre Beitragsbescheide von Februar d. J. nicht abänderte, zogen nun die beiden Firmen vor das Verwaltungsgericht Trier mit dem Ziel, die Gebührenbescheide gerichtlich aufheben zu lassen. Darüber hinaus beantragten die Kläger die Aussetzung der Vollziehung, d. h., die Zahlung der Bescheide soll bis zur Beendigung des Klageverfahrens ausgesetzt werden.

Peter Lepper, geschäftsführender Gesellschafter der Techni-Gruppe, hatte schon in der Vergangenheit mehrfach klargestellt, dass er die IHK-Zwangsmitgliedschaft für eine antiquierte Angelegenheit hält, die seines Erachtens nicht mehr in die heutige Zeit passt. Vor Klageerhebung hatte er sich in mehreren Schreiben an den Präsidenten der IHK Trier, Herrn Peter Adrian und den Hauptgeschäftsführer der IHK Trier, Herrn Arne Rössel, gewandt und vehement die Missstände beklagt, ohne jedoch Gehör zu finden.

Auch war der IHK Trier seitens der Techni-Gruppe vorgeschlagen worden, eine IHK-Beitragssatz-Verteilung nach Lohn- und Gehaltssummen vorzunehmen. Dann wären die Gewinne auf die Lohn- und Gehaltssummen der jeweiligen Standorte verteilt worden und die entsprechenden IHKs an den entsprechenden Standorten hätten daraus ihren adäquaten Beitrag erhalten. Das würde für die IHK Trier nur noch einen Bruchteil der bisherigen Summe bedeuten und gleichzeitig für die Techni-Gruppe eine starke Reduzierung, da an allen anderen Standorten der Techni-Gruppe die IHK-Beiträge wesentlich niedriger sind. Auf diesen Vorschlag ist die IHK Trier jedoch bis heute nicht eingegangen.

Auch hatte die Techni-Gruppe immer wieder darauf hingewiesen, dass noch bis einschließlich 2007 bei dem Gewerbeertrag, der für die Berechnung der IHK-Grundbeiträge und Umlagen herangezogen wird, der Gewerbesteueraufwand abzugsfähig war. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 errechnet sich jedoch der Gewerbeertrag als „Ergebnis vor Steuern“. Dadurch erhöht sich ab 2008 automatisch die Bemessungsgrundlage für die IHK-Umlage. Eine Anpassung der Hebesätze (Reduzierung) war seitens der IHK daraufhin nicht erfolgt. Außerdem hatte die Techni-Gruppe immer wieder kritisiert, dass die Hebesätze der IHK Trier für die Berechnung der Umlage nach dem Gewerbeertrag die mit Abstand höchsten in Rheinland-Pfalz sind, nämlich 0,390 %. Im Vergleich hierzu erhebt die IHK Ludwigshafen 0,300 %, die IHK Mainz 0,050 % und die IHK Koblenz 0,130 %.

Die Firmengruppe entschied nun, der IHK Trier die Stirn zu bieten und klageweise gegen die Gebührenbescheide vorzugehen. Die Eifel-Zeitung hatte vergangene Woche Gelegenheit, mit der Justiziarin der Techni-Gruppe, Irene Roth, hierzu ein Gespräch zu führen:

Eifel-Zeitung:  Die Techni-Gruppe hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass man die Zwangsmitgliedschaft für überholt hält und die Verwendung der Gebühren als verschwenderisch bewertet. Können Sie uns hierzu Näheres sagen?

Irene Roth: Ja! Es geht nicht nur darum, dass die Hebesätze der IHK Trier im Vergleich zu den übrigen rheinland-pfälzischen IHKs eindeutig überhöht und unverhältnismäßig sind.

In dem IHK-Gesetz steht, dass der Wirtschaftsplan jährlich nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Finanzgebahrung unter pfleglicher Behandlung der Leistungsfähigkeit der Kammerzugehörigen aufzustellen und auszuführen ist. Hören Sie sich doch mal um im Landkreis Vulkaneifel: Kaum ein Gewerbetreibender klagt nicht über die zu hohen Gebühren der IHK. Es kann doch schon lange nicht mehr die Rede davon sein, dass die Industrie- und Handelskammern das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrnehmen und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft wirken. Dass die IHK Trier zur Deckung ihrer Kosten zur Wirtschaftsförderung den dreifachen Hebesatz der IHK Koblenz und den beinahe achtfachen Hebe-satz der IHK Mainz benötigt, lässt sich nicht plausibel begründen.

Eifel-Zeitung: Bezweifeln Sie, dass für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft im IHK-Bereich Trier Kosten in diesem Umfange anfallen?

Irene Roth: Ja. Würde sich die IHK Trier auf die ihr vom Gesetz zugeordneten Aufgaben beschränken, könnte sie niedrigere Hebesätze festsetzen. Ich habe mir einmal die letzten Bilanzen der IHK Trier angeschaut und habe feststellen müssen, dass unter dem Stichwort „Finanzanlagen“ Beteiligungen im Umfange von 68.874,58 EUR (Bilanz 2006/Bilanz 2007) aufgeführt sind. Im Anhang zur Bilanz zum 31.12.2007 wird dann mitgeteilt, dass Beteiligungen u. a. an der Rheinland-Pfälzischen Rundfunk GmbH & Co. KG (RPR) und an der Flugplatz Bitburg GmbH bestehen. Können Sie mir sagen, was das mit dem Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden im Vulkaneifelkreis oder im IHK-Bezirk Trier zu tun hat?

Unseres Erachtens haben weder die Beteiligung an einem Radiosender, noch an einem Flugplatz etwas mit dem ursprünglichen Gedanken der Selbstverwaltung der Wirtschaft zu tun, weswegen ja mal die Industrie- und Handelskammern ins Leben gerufen wurden.

Wenn jetzt die IHK Trier in dem Widerspruchsbescheid an die Firmen TPS und TechniSat mitteilt, dass die Beteiligungen wieder aufgegeben wurden, beweist dies alleine schon, dass sie sich als Fehlgriff entpuppt haben. Die IHK Trier ist verpflichtet, die ortsansässige gewerbliche Wirtschaft zu fördern. Dabei ist sie zur Sparsamkeit aufgerufen und hat die finanziellen Möglichkeiten ihrer Mitglieder angemessen zu berücksichtigen.

Genau das Gegenteil dokumentiert sie mit den beiden eingegangenen Beteiligungen. Eine unangemessene Belastung ihrer Mitglieder ist der IHK Trier als Körperschaft öffentlichen Rechtes ausdrücklich untersagt, außerdem lässt sich überhaupt nicht nachvollziehen, worin der Vorteil der Beteiligung an RPR und dem Flugplatz Bitburg für die von ihr betreuten Kammermitglieder liegen soll.

Eifel-Zeitung: Gab es denn hierzu keine Hinweise im Widerspruchsbescheid?

Irene Roth: Doch. Die IHK Trier teilte TPS und TechniSat mit, dass die Beteiligung an der Rheinland-Pfälzischen Rundfunk GmbH & Co. KG den Zweck hatte, auch im privaten Rundfunk die Berichterstattung über wirtschaftsrelevante Themen in Rheinland-Pfalz bzw. in einzelnen Regionen zu fördern, sicherzustellen und bestenfalls auszuweiten. Dies habe der Information der kammerzugehörigen Unternehmen selbst und auch der Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch die Unterrichtung der Allgemeinheit gedient. Konkrete, d. h. gesendete, Beiträge hat uns die IHK Trier nicht genannt. Ob es sie nun gibt oder nicht, sei dahingestellt. Jedenfalls ist die IHK mit dieser Wirtschaftsbeteiligung gescheitert. Warum sonst hätte sie sie im Jahre 2008 nach eigener Darstellung wegen Misserfolgs aufgegeben? Außerdem: Welcher Radiosender lässt sich von einer IHK in seine Berichterstattung reinreden? Das ist doch völlig unrealistisch.

Und die Beteiligung der IHK Trier an der Flugplatz Bitburg GmbH ist noch unverständlicher. Wenn nun die IHK Trier im Widerspruchsbescheid mitteilt, diese Beteiligung sei eingegangen worden, um einen regional wirtschaftlich bedeutsamen Verkehrslandeplatz „anschieben“ zu helfen, der schwerpunktmäßig der Ansiedlung von flugaffinem Gewerbe und dem Cargo-Verkehr dienen soll, kann man sich nur fragen, wo die IHK Trier ihre Information hernimmt, dass Bitburg ein „regional wirtschaftlich bedeutsamer Verkehrslandeplatz“ ist. Wir bleiben dabei: Beide Beteiligungen sind mit dem IHK-Gesetz nicht in Einklang zu bringen und haben nichts mit wirtschaftlich sparsamem Handeln zu tun. Warum sollen Kammermitglieder Beteiligungen finanzieren, von denen niemand einen Nutzen hat?

Eifel-Zeitung: Gibt es Ihres Erachtens weitere Ungereimtheiten in der Bilanz 2007?

Irene Roth:
Bei unserer Analyse des Jahresabschlusses 2007 der IHK Trier ist uns Folgendes aufgefallen:

- Grundstücke und Bauten werden mit einem Wert von 20.322.000 EUR bilanziert. Gemessen an der Bilanzsumme von 24.217.000 EUR ist dies mit 84% der mit Abstand größte Aktivposten.

Diese Investments sind  u. a. über die ausgewiesenen    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 10.104.000 EUR finanziert. Im Hinblick auf ein sparsames und wirtschaftliches Finanzgebaren halten wir diese Investments für vollkommen unangemessen, denn die „Zwangs“- Mitglieder müssen diese über „Zwangs“-Beiträge finanzieren.

- Die Bilanz zum 31.12.2007 weist des Weiteren Verpflichtungen aus Pensionen von 5.419.000 EUR aus. Gemessen an der Bilanzsumme von 24.217.000 EUR ist dies mit 22% der zweitgrößte Passivposten. Eine solche Versorgungsalimentierung des IHK-Personals über „Zwangs“-Beiträge ist absolut ungerechtfertigt. Diese Position ist in ihrer Höhe vollkommen inakzeptabel und widerspricht dem Grundsatz einer pfleglichen Behandlung der Leistungsfähigkeit der Kammerzugehörigen.

- Für das Geschäftsjahr 2007 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 1.015.000 EUR Auch dieses  im Wesentlichen über „Zwangs“-Beiträge erwirtschaftete positive Jahresergebnis wurde nicht zur Senkung der  „Zwangs“-Beiträge verwendet.

Eifel-Zeitung: Hat die Techni-Gruppe das der IHK Trier mitgeteilt?

Irene Roth:  Ja. Und das Einzige, was die IHK Trier in ihrem Widerspruchsbescheid dazu sagte, war, dass die zuständige Rechnungsstelle diesen Posten geprüft und nicht beanstandet habe. Das hat jedoch überhaupt nichts zu sagen! Die zuständige Rechnungsstelle prüft keineswegs die Wirtschaftlichkeit nach dem IHK-Gesetz. Selbst wenn die Rechnungsstelle eine ausgeglichene Bilanz feststellt, besagt das noch nicht, dass diese Betätigungen der IHK Trier auf Kosten ihrer Zwangsmitglieder rechtmäßig sind. Unseres Erachtens hat das Thema Pensionsrückstellungen Skandalcharakter. Auch wenn der § 1 des IHK-Gesetzes nicht in dem Umfange die Aufgabenstellung der IHK konkretisiert, wie man es sich wünschen würde, kann das doch nicht dazu führen, dass die IHK ihre Interessenwahrnahme uferlos auslegt und üppig und verschwenderisch mit den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder umgeht. Gerade in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise ist ein solches Vorgehen der IHK Trier überhaupt nicht akzeptabel.

Eifel-Zeitung: Haben Sie einmal untersucht, wie die Aufgaben, die in Deutschland die Industrie- und Handelskammern wahrnehmen, im Ausland geregelt sind?

Irene Roth: Ja, und das macht besonders deutlich, dass eine Zwangsmitgliedschaft weder tatsächlich noch rechtlich erforderlich ist. In der EU existieren Pflichtmitgliedschaften in Wirtschaftskammern nach unserer Recherche nur noch in 3 von 27 Staaten: Österreich, Deutschland, Italien. Das sagt doch alles.

Eifel-Zeitung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflichtmitgliedschaften  in den deutschen IHKs doch abgesegnet?

Irene Roth:  Ich bezweifle, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtes noch zeitgemäß ist. Die Entscheidung ist älteren Datums und geht von ganz anderen Voraussetzungen aus, als die, die wir heute vorfinden. TPS und TechniSat haben jedenfalls Klage gegen die IHK-Gebührenbescheide vor dem Verwaltungsgericht Trier eingereicht und es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob sich das Gericht unserer Argumentation anschließt.

Und noch etwas:

Auch im Vergleich zu solchen Industrie- und Handelskammern, die einen großen Kreis an Mitgliedern haben und entsprechend finanzintensive Aufgaben wahrnehmen, stellt sich der Hebesatz der IHK Trier von 0,39 % als völlig überhöht dar. So setzt z. B. die IHK Köln einen Hebesatz von 0,19 % an und die IHK Frankfurt, die bundesweit die größte ist, einen Hebesatz von lediglich 0,18 %. Das macht besonders deutlich, wie absurd der Hebesatz der IHK Trier mit 0,390 % ist.
 

- Artikel aus Eifelzeitung 30. KW 2009 -

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