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EAZ-Interview: Von Abnickveranstaltung bis Zwangsmitgliedschaft

- 19.08.2009 -
Kai Boeddinghaus
Kai Boeddinghaus
 

Hocheffektiv - wenig bürokratisch, so sehen sich die Kammern in Deutschland selber. Die Wahrheit ist eine ganz andere. Die Eifel-Zeitung hat einmal  hinter die Kulissen geschaut und erstaunliches festgestellt.   Alleine 80 Industrie- und Handelskammern bei 16 Bundesländern,  55 Handwerkskammern, Hunderte von Geschäftsführern, dies ist der Nährboden für  Verschwendung, Veruntreuung und eine ausufernde Kammerbürokratie. Die Eifel-Zeitung hat  mit Kai Boeddinghaus, dem geschäftsführenden Vorstand des Bundesverbandes für freie Kammern (BFFK) gesprochen.

EAZ: Herr Boeddinghaus, die Techni-Gruppe klagt gegen die IHK Trier wegen der aus ihrer Sicht überhöhten Beitragsbescheide. Sie sind Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes für freie Kammern, einer Organisation, die sich bundesweit für die Abschaffung des Kammerzwangs einsetzt. Die Haltung der Techni-Gruppe scheint also kein Einzelfall.
Boeddinghaus: Nein, natürlich nicht. Wir begrüßen die Klage der Techni-Gruppe und werden sie unsererseits selbstverständlich unterstützen. Bundesweit sind immer wieder Klagen anhängig. Diese richten sich neben dem grundsätzlichen Unwillen der Unternehmer, in die Zwangsmitgliedschaft gezwungen zu sein, auch regelmäßig gegen die hohen Beiträge, unklare Kalkulationen, veraltete Daten und den Verschwendungen, die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern betreiben.

EAZ: Der Vorwurf der Verschwendung ist ja harter Tobak. Können Sie konkrete Beispiele nennen?
Boeddinghaus: Selbstverständlich! Zunächst einmal hat auch die Trierer IHK sich an dem rechtswidrigen „Darlehens-Geschenk“ an die Dachorganisation DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) beteiligt. Ein Kredit ohne Sicherheiten, ohne Tilgung, ohne Zinsen, bei dem der Kreditnehmer, der DIHK, auch noch einseitig die Umwandlung in einen Zuschuss beschließen konnte und auch prompt beschlossen hat. Wer zahlt bei solchen Konditionen schon zurück? Dieser sogenannte Kredit wurde benötigt, weil der DIHK jahrzehntelang seinen Mitarbeiter immense Pensionszusagen gemacht, aber keine Rückstellungen gebildet hatte. Die Zeche müssen jetzt alle Kammermitglieder in Deutschland bezahlen. Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat die Bereitstellung dieses Kreditzuschusses auch durch die IHK Trier als  „pflichtwidrige Untreue“ bezeichnet.

EAZ: Aber dann müsste solches Geld doch zurückgezahlt werden?
Boeddinghaus: Eigentlich schon. Aber die Kammern sind dort völlig verbohrt. Da die Staatsanwaltschaft keine Anklage wegen „mangelndem Vorsatz“ erheben will, meint man auch den Geldfluss für rechtmäßig erklären zu können. Wir haben zwei BFFK-Mitglieder, die mit ihrer kammerkritischen Haltung auch Mitglieder der Vollversammlung der IHK Trier sind und in der kommenden Sitzung beantragen werden, die IHK Trier solle vom DIHK das Geld zurückfordern.

EAZ: Wie sind die Aussichten für diesen Antrag?
Boeddinghaus: Schlecht. Üblicherweise - und das gilt leider auch für Trier - sind die Mehrheiten in den Vollversammlungen wirklich „Abnickveranstaltungen“, in denen kritik- und willenlos den Vorgaben der Kammerführung gefolgt wird. Das demokratische Niveau, die Bereitschaft sich zu informieren, der Mut auch abweichend abzustimmen ist völlig unterentwickelt. Da hat jedes Schülerparlament mehr Klasse! Aber es hängt natürlich zum Teil auch davon ab, ob die Kollegen Unterstützung bekommen. Eine solche Vollversammlungssitzung ist für Kammermitglieder sowieso öffentlich, aber auch die Presse kann Zutritt verlangen. Immer weniger Kammern trauen sich, die Öffentlichkeit auszuschließen. Und je mehr Mitglieder auch mal persönlich in einer solchen Veranstaltung „Flagge zeigen“, desto schwieriger wird es, solche Beschlüsse mal eben durchzuwinken.

EAZ: Wann und wo findet denn diese Versammlung statt?
Boeddinghaus: Die nächste Vollversammlung der IHK Trier tagt am 27. 08. 2009 um 18:00 Uhr in Trier, in der Herzogenbuscher 12 (Gebäude der IHK)

EAZ: Gibt es weitere Beispiele für den schlechten Umgang mit den Geldern der Kammermitglieder?
Boeddinghaus: Es gibt bundesweit aber auch lokal diese Beispiele. Wir berichten auf unserer Internetseite www.bffk.de regelmäßig über solche Dinge. Die Techni-Gruppe hat ja auch hier im Kammerbezirk zu Recht auf die zu hohen Rücklagen, die Pensionszusagen etc. verwiesen. Allein der extrem hohe Hebesatz spricht doch schon für sich bzw. gegen die Kammer. Die Kammern behaupten, die Wirtschaft können diese Aufgaben unbürokratischer, flexibler und effizienter erledigen als der Staat. Und brauchen dafür bei 16 Bundesländern 80 Industrie- und Handelskammern und 55 Handwerkskammern. Allein die relativ kleine Trierer Kammer leistet sich 8 Geschäftsführer!

EAZ: Welche Chancen haben Klagen wie die der Techni-Gruppe, wenn doch die bisherige Rechtsprechung sehr eindeutig zugunsten der Kammern ist? Welchen Sinn machen auch Ihre Aktivitäten?
Boeddinghaus: Nun, auch Rechtsprechung ist in Bewegung. Und so gibt es durchaus auch Mut machende Urteile. Es geht uns ja nicht nur um die Abschaffung des Kammerzwanges, sondern auch um die Beschränkung der Kammern auf ihre Pflichtaufgaben, und damit kann viel Geld gespart werden, wenn die ausufernden Aktivitäten begrenzt werden. Es geht uns auch um die notwendige Demokratisierung der Kammern. So hat Anfang dieses Jahres z.B. der hessische Verwaltungsgerichtshof einer Kammer sehr allgemeinpolitische Äußerungen verboten. Die Handwerkskammer Magdeburg hat sich in einem Vergleich zum Verzicht auf Beiträge bereit erklärt und nachdem die Misswirtschaft allzu offenkundig wurde sogar ein Jahr ganz auf Beitragszahlungen verpflichtet.

EAZ: Gibt es denn viele Unternehmer, die sich hier wehren?
Boeddinghaus: Ja und nein. Unsere Erfahrung ist ganz klar, dass die übergroße Mehrheit der Unternehmerinnen und Unternehmer den Zwang ablehnen und über das „Geschäftsgebaren“ der Kammern mit den Augen rollen und beim Blick auf die Bescheide richtig böse werden. Und es gibt eine steigende Zahl von Einzelfällen, wo sich Unternehmen wehren. Leider, das sage ich ganz offen, sind es aber noch zu wenige, die sich wie eben auch die Techni-Gruppe wehren. Das muss ja nicht gleich eine Klage sein. Ich bin froh, dass sich Peter Lepper, der geschäftsführende Gesellschafter der Techni-Gruppe, außerdem entschlossen hat, mit seiner Firma im BFFK Mitglied zu werden und unsere bundesweiten Aktivitäten zu unterstützen. Da brauchen wir aber sicher noch deutlich mehr Kolleginnen und Kollegen. Wir als Verband können natürlich für unsere Mitglieder, die ja zu allererst Unternehmer sind, diese Arbeit, dieses Engagement übernehmen.

EAZ: Nun kostet eine solche Mitgliedschaft die Unternehmen ja zunächst auch erst einmal wieder Geld.
Boeddinghaus: Das ist richtig. Aber unser Jahresbeitrag von 30,00 EUR ist nicht viel. Genau deswegen brauchen wir viele, die mitmachen und gemeinsam mit uns für die Abschaffung des Kammerzwangs arbeiten.

EAZ: Ihnen wird nun vorgeworfen, Sie wollten die Kammern abschaffen. Damit würden aber die wichtigen Aufgaben nicht mehr erledigt werden, sagen die Kammern.
Boeddinghaus: Wir wollen die Kammern befreien vom Zwang, nicht sie abschaffen. Wir sagen ganz klar, ohne den Schutzschild der Zwangsmitgliedschaft entwickeln die Kammern die Innovationskraft, um sich tatsächlich schlank und effizient ihren Aufgaben zu widmen. Es gibt eine Fülle von Beispielen, wo mit öffentlicher Förderung Gemeinschaftsaufgaben erledigt werden, ohne dass es Zwangsmitgliedschaften braucht. Denken Sie nur an private Kindergärten. Dies funktioniert auch ohne Kinder- oder Elternkammern.

EAZ: Was tut der Bundesverband für freie Kammern konkret?
Boeddinghaus: Nun, wir bereiten zurzeit eine EU-Beschwerde vor, wir beraten aktiv Kolleginnen und Kollegen in Beitragsfragen, wir machen aktiv Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Bundesweit betreuen wir etliche Kolleginnen und Kollegen in juristischen Verfahren, die sich um Beitragssenkungen, Aufgabenüberschreitungen der Kammern oder gegen Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen wehren.

EAZ: Vielen Dank für das Gespräch!

 

Hintergrund-Info:

Was ist der BFFK ?

Der Bundesverband für freie Kammern ist die bundesweite Vereinigung von Unternehmerinnen und Unternehmern, die den Kammerzwang ablehnen. Der BFFK sagt: Demokratische Kammern brauchen keinen Zwang. Der BFFK tritt für die Abschaffung des Kammerzwangs, für die Demokratisierung der Kammern und für eine Reduzierung der Aktivitäten auf die gesetzlichen Pflichtaufgaben ein. Auf  diese Weise können Millionen von Euro gespart und die Beiträge gesenkt werden, so der BFFK.  Der Verein ist aus einer 1995 gebildeten Interessengemeinschaft entstanden und am 14.03.1996 in Dortmund als eingetragener Verein gegründet worden.
Wir fordern im Wesentlichen eine Änderung der bestehenden Gesetze zur Regelung der Rechte von Kammern für Industrie, Handel- und Handwerk dahingehend, dass künftig die Mitgliedschaft in Kammern freiwillig ist, demokratische Wahlen stattfinden und die Kammertätigkeit auf genau bestimmte Aufgaben begrenzt wird. Der Verein hat einen ehrenamtlich tätigen Vorstand und eine Vielzahl ebenfalls ehrenamtlich tätiger aktiver Kolleginnen und Kollegen.
 

 

 

- Artikel aus Eifelzeitung 34. KW 2009 -

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