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TechniSat informiert
alle 42 Mitglieder der neu gewählten
IHK-Trier-Vollversammlung
über Vollstreckungsmaßnahmen
- 09.12.2009 -
Kontopfändung trotz Bürgschaftshinterlegung
Die Auseinandersetzung zwischen der Firma TechniSat und der IHK Trier spitzt sich weiter zu. Mit Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 16.11.2009 hat die IHK Trier vergangene Woche die Vollstreckung ausstehender Jahresbeiträge für die Jahre 2007 und 2009 vorgenommen. Dies, obwohl TechniSat gegen diese Beitragsbescheide im Widerspruchs- und Klageverfahren gerichtlich vorgeht und keine abschließende Entscheidung vorliegt.
Außerdem hatte TechniSat der IHK Trier ausreichend Sicherheiten angeboten. Einerseits hatte TechniSat eine Bankbürgschaft, die bei der Verbandsgemeinde Daun hinterlegt worden war, gestellt und andererseits angeboten, die Forderungssumme auf ein Notar-Anderkonto einzuzahlen. Trotzdem wählte die IHK Trier die Kontopfändung. Alle Vorschläge zur Güte von TechniSat wurden seitens der IHK Trier abgeschmettert.
IHK Trier führt Kontopfändung durch
Der IHK-Präsident Peter Adrian und IHK-Hauptgeschäftsführer Arne Rössel wollten es dem IHK-Mitglied TechniSat mal so richtig zeigen: Statt die angebotene Bürgschaft als Sicherheitsmittel zu akzeptieren, zogen sie das Geld per Pfändungs- und Einziehungsverfügung ein. Nach Auffassung TechniSats durfte die IHK Trier auf diesem Wege nicht vorgehen, da der IHK eine eigene Vollstreckungsmöglichkeit im Wege einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht zustehe. TechniSat weist darauf hin, dass die Vollstreckung ausschließlich über kommunale Vollstreckungsbehörden ausgeübt werden darf.
Dies hatte die IHK Trier auch zunächst über die Verbandsgemeinde Daun versucht. Bürgermeister Klöckner hat jedoch mit Schreiben vom 31.08.2009 dem Hauptgeschäftsführer Arne Rössel der IHK Trier mitgeteilt, dass er eine Zwangsvollstreckung gegenüber TechniSat ablehne, da bei rechtskräftiger Bestätigung der strittigen Forderung durch das Verwaltungsgericht Trier die Zahlung durch Hinterlegung der selbstschuldnerischen Bürgschaft ausreichend gesichert sei. Obwohl das Verwaltungsgericht Trier mit Schreiben vom 02.10.2009 die IHK Trier aufgefordert hat, diejenigen Unterlagen vorzulegen, aus denen sich (nachvollziehbar) die Kalkulation der Kammerbeitragshebesätze für die Jahre 2007 und 2009 ergeben und damit das Verwaltungsgericht nun offensichtlich die Festlegung der Hebesätze für die Kammerbeiträge selbst überprüfen will, schreckte die IHK Trier nicht vor vorschnellen Vollstreckungsmaßnahmen zurück. TechniSat hält das Vorgehen der IHK Trier für rechtswidrig und die eingeleitete und vollzogene Vollstreckungsmaßnahme für unverhältnismäßig.
TechniSat und TPS sind der IHK Trier immer einen Schritt voraus
Trotzdem führte die Pfändung der Forderung bei TechniSat nicht zu größeren Schwierigkeiten. TechniSat hatte in weiser Voraussicht ein „Sonderkonto“ angelegt, dieses exakt mit 25.000 EUR gefüllt, so dass die Volksbank Trier ausschließlich dieses Konto durch die vorgelegte Kontenpfändung sperrte und somit die weiteren von TechniSat geführten Konten frei von Verfügungsverboten blieben und der reguläre Geschäftsverkehr nicht tangiert wurde. Hätte TechniSat nicht im Vorfeld diese clevere Maßnahme eingeleitet, hätte das Vorgehen der IHK Trier katastrophale Auswirkungen für das operative Geschäft gehabt.
TechniSat-Geschäftsführer Friedhelm Flamm: „Wir hatten zwar nicht wirklich damit gerechnet, dass nach Vorlage der selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe von 25.000 EUR die IHK Trier tatsächlich auch noch mittels Pfändungsbescheid an sein Mitglied TechniSat herantritt, um jedoch jedes Risiko auszuschließen, hatten wir weitere 25.000 EUR auf dem IHK-Sonderkonto bei der Volksbank Trier deponiert.“
IHK-Spitze muss jetzt der eigenen Vollversammlung Rede und Antwort stehen
Die Juristen der Techni-Gruppe sprechen in dem Schreiben an die 42 Mitglieder der neu gewählten IHK-Vollversammlung von einem Akt blanker Willkür seitens der IHK. Bei einem Eigenkapital von 8,5 Millionen EUR und mehr als 4 Millionen EUR Festgeld Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ein Mitglied durchzuführen ohne die endgültige Entscheidung der Gerichte abzuwarten, ist unüblich. Zumal die IHK Trier bei keinem seiner Festgeldkonten eine Verzinsung bekommt, wie sie sie, im Falle des Obsiegens, von TechniSat erhalten würde: satte 11,5 % Zinsen. Und dass, wo doch die Forderung aufgrund der hinterlegten Bankbürgschaft auch noch ausreichend gesichert war und kein Risiko bestand. Aber die IHK Trier wollte es wohl wissen und die Fronten weiter verhärten. Es bleibt abzuwarten, ob die 42 von TechniSat angeschriebenen Mitglieder der neu gewählten IHK-Trier-Vollversammlung das Thema in der nächsten Sitzung zur Sprache bringen und Position beziehen, wie sie selbst die Kontopfändung trotz Bürgschaftshinterlegung beurteilen.
Diejenigen Vollversammlungsmitglieder, die sich bei TechniSat gemeldet haben, haben Unverständnis für das rigide Vorgehen der IHK Trier geäußert.
Ein weiteres Unternehmen der Techni-Gruppe war gleichfalls von der Zwangsvollstreckung der ausstehenden Mitgliedsbeiträgen betroffen: Die Firma TPS hatte ebenfalls zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen 65.000 EUR als selbstschuldnerische Bürgschaft hinterlegt und aus Gründen äußerster Vorsorge auch ein Sonderkonto mit dieser Summe gefüllt. Als jetzt die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der IHK Trier am 16.11.2009 bei TPS eintraf, sperrte auch hier die Volksbank Trier lediglich dieses Konto durch die vorgelegte Kontenpfändung, so dass auch hier der reguläre Geschäftsverkehr nicht tangiert wurde.
Bleibt abzuwarten, was die Vollversammlungsmitglieder dem Hauptgeschäftsführer Rössel und dem Präsidenten Adrian in der nächsten Sitzung zu dieser nach TechniSat Einschätzung rechtswidrigen, vorschnellen und unverhältnismäßigen Vollstreckungsmaßnahmen sagen.
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