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Liebe zu Ex-Häftling -
Beamtin zu Recht entlassen
- 03.02.2010 -
Koblenz/Wittlich. Eine Justizvollzugsbeamtin, die eine heimliche Liebesbeziehung mit einem entlassenen Häftling hatte, ist zu Recht aus dem Dienst entlassen worden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Koblenz hervor.
Die Frau habe sich durch die Beziehung erpressbar gemacht. Außerdem sei die 37-Jährige durch ihr Fehlverhalten zum Sicherheitsrisiko geworden. Das Land als Dienstherr könne nicht mehr darauf vertrauen, dass sie ihre Pflichten korrekt erfüllen werde. Daher müsse sie entlassen werden, urteilten die Richter. (Az: 3 A 11186/09.OVG).
Die Frau hatte in der Geschäftsstelle der Justizvollzugsanstalt Wittlich gearbeitet, als sie im Herbst 2005 die Beziehung mit dem vorläufig entlassenen Häftling einging und ihn auch in ihrer Wohnung aufnahm, ohne es ihrem Vorgesetzten mitzuteilen. Das OVG wertete schon das als schwerwiegendes Dienstvergehen. Zudem hätte sich der Mann nach dem Abbruch seiner Entzugstherapie nicht mehr bei ihr aufhalten dürfen. Noch dazu überließ sie dem Mann - der keinen Führerschein hatte - mehrfach ihr Auto und begleitete ihn bei einer Fahrt zum Drogenkauf.
Sie ging zudem trotz Krankschreibung während des laufenden Disziplinarverfahrens einer Nebentätigkeit nach. Das Land hatte erfolgreich auf Entlassung der Beamtin vor dem Verwaltungsgericht Trier geklagt. Die Frau hatte daraufhin vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen ihre Entfernung aus dem Dienst geklagt.
Quelle: SWR
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