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Astrid Schmitt: „Google street view“ und Datenschutz

Die Bürger haben ein Beschwerderecht

- 10.03.2010 -
 

Google macht für seinen Dienst "Google Street View", der noch im Jahr 2010 in Deutschland eingesetzt werden soll, schon seit geraumer Zeit bundesweit Fotoaufnahmen in Städten und Kommunen. Im März und April werden in Rheinland-Pfalz die Orte Kaiserslautern, Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Trier, Worms, Ahrweiler, Bad Kreuznach, Kusel sowie die Südwestpfalz befahren. Viele Bürgerinnen und Bürger fürchten um den Datenschutz und wollen sich, Ihr Auto oder Ihr Haus nicht im Internet sehen.

Die Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt (SPD) weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, gegen die Filmaufnahmen Widerspruch einzulegen. Widerspruch kann per E-Mail (streetview-deutschland@google.com) oder schriftlich (Adresse: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) eingelegt werden. In dem formlosen Schreiben sollten die eigenen Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge oder Personen mit Adresse aufgelistet werden. Ein Widerspruch muss grundsätzlich nicht begründet werden. Auch ist es unerheblich, ob das Gebäude in einem Ort tatsächlich schon gefilmt wurde oder ob nur die Möglichkeit besteht, dass dies der Fall ist. Wer Unterstützung beim Formulieren braucht, kann sich zum Beispiel das Formular auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten (www.datenschutz.rlp.de) herunterladen.

SPD-Landtagsfraktion setzt sich für Datenschutz ein

Unterdessen setzt sich die SPD-Landtagsfraktion für eine stärkere Beachtung des Datenschutzes durch google ein. Die Fraktion hat in Rheinland-Pfalz die Debatte um die datenschutzrechtlichen Auswirkungen der Geschäftspraxis von google aufgegriffen und den Antrag „Google street view und Datenschutz“ in den Landtag eingebracht. Am 15. April wird es dazu eine Anhörung im Innenausschuss geben.

Dass die in dem SPD-Antrag geäußerten Bedenken begründet sind, zeigt zudem ein aktuelles Gutachten der Landesregierung zu dem Thema.
Schon nach geltendem Recht seien google und dessen Datensammelwut eindeutige Grenzen gesetzt. Das Gutachten mache außerdem deutlich, wo man über weitere gesetzliche Präzisierungen für einen besseren Schutz für die privaten Daten der Bürgerinnen und Bürger nachdenken müsse“, so die Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt.

In wesentlichen Punkten gingen die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Gutachtens über bereits mit google vereinbarte Auflagen hinaus. Bei der Verpixelung von Gesichtern und Kennzeichen müsse google ein noch größeres Augenmerk auf die Unkenntlichkeitmachung von Merkmalen und Darstellungen setzen, die einen individuellen Rückschluss auf Personen zuließen. Diese Anforderungen gelten auch für Abbildungen von Häusern und Straßenansichten. Aufnahmen aus Kameraautos seien nur bis zu einer Höhe von zwei Metern zulässig. Auch seien Fotos von Ein- und kleinen Mehrfamilienhäusern und Häusern im ländlichen Bereich nicht zulässig, hebt Schmitt hervor.

„Politik und Gesellschaft müssen über die Bedeutung des Datenschutzes im digitalen Zeitalter verstärkter diskutieren und dürfen notwendige Anpassungen nicht hinauszögern. Auch Privatunternehmen müssen sich der gesellschaftlichen Diskussion stellen. Wir wollen keinen ‚Big-Brother’; egal ob von staatlicher Seite oder in Form von privaten und global vernetzten Unternehmen“, so Schmitt abschließend.

Der Antrag der SPD "’Google Street View’ und Datenschutz - Stärkung der Rechte der Betroffenen“ (Drs 15/3605) steht auf www.spdfraktion-rlp.de als Download bereit.
 

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