Eifel-Zeitung

Impressum | Mediadaten | Kontakt | rechtlicher Hinweis



Koalitionsvertrag

Hier können Sie sich den Koalitionsvertrag downloaden!

 
Sie sind hier: Startseite » Diverses » Artikel lesen

Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen

Ministerium rät Tierhaltern in Rheinland-Pfalz zu Vorsichtsmaßnahmen

- 15.06.2011 -

Angesichts der in Nordrhein-Westfalen aufgetretenen Geflügelpest rät das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, damit sich die Tierkrankheit nicht weiter ausbreitet.  In den Landkreisen Gütersloh und Paderborn in Nordrhein-Westfalen ist seit dem 21. Mai 2011 in einigen Geflügelhöfen die gering ansteckende Form der Geflügelpest nachgewiesen worden. Vor diesem Hintergrund rät das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, damit sich die Tierkrankheit nicht weiter ausbreitet. Aktuell wird von der Durchführung von Ausstellungen und Märkten dringend abgeraten. Möglicherweise könnte bereits infiziertes Geflügel aus einem Ausbruchsbetrieb in Nordrhein-Westfalen über Zwischenhändler auch nach Rheinland-Pfalz - und hier vor allem in den Norden des Landes - gelangt sein.

Folgende Maßnahmen sollten Geflügelhalter einhalten:

•    Alle Geflügelhalter, die insbesondere in den letzten vier bis sechs Wochen Geflügel aus Nordrhein-Westfalen, aus grenznahen Regionen oder aus unbekannter Herkunft zugekauft haben, sollten auf den Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit der Tiere achten. Wer bei seinem Geflügel Auffälligkeiten oder sogar vermehrt Todesfälle beobachtet, wird dringend gebeten, sich mit seinem Haustierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus seien generell gewisse Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

•    Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln weist das Ministerium auf die gesetzliche Pflicht zur Meldung der Haltung beim zuständigen Veterinäramt hin.

Hintergrundinformationen zur niedrigpathogenen Geflügelpest:

Die Krankheitserscheinungen bei der niedrigpathogenen (gering ansteckende) Geflügelpest können sehr milde verlaufen. Die Tiere, insbesondere Hühner oder Puten, haben häufig ein gesträubtes Federkleid, Fieber und verweigern Futter und Wasser. Manche zeigen Schnupfen mit Atemnot, Niesen und haben Ausfluss aus Augen und Schnabel. Es kann auch zu Durchfällen kommen. Die Legeleistung kann verringert sein oder ganz aussetzen, die noch gelegten Eier haben dünne verformte Eischalen oder die Kalkschale fehlt völlig (sogenannte „Windeier“). Es kann bei den Tieren jedoch auch zu vermehrten, plötzlichen Todesfällen kommen. Wassergeflügel zeigt meist keine oder nur sehr milde Krankheitserscheinungen, kann aber in einem gemischten Geflügelbestand Hühner und Puten anstecken, welche dann Auswirkungen zeigen.
Auch für die geringpathogen Subtypen der Geflügelpest besteht eine Anzeigepflicht nach Tierseuchenrecht. Dies ist erforderlich, da auch die geringpathogen Subtypen zur hochvirulenten Variante mutieren können.

Meldepflicht für Geflügelhalter:

Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, müssen ihre Tierhaltung, unabhängig von der Tierzahl oder dem Nutzungszweck beim Veterinäramt anzeigen sowie ein Bestandsregister führen, in dem Zu- und Abgänge festgehalten werden. Der bisherige oder zukünftige Tierhalter und gegebenenfalls beteiligte Transportunternehmen sowie die Art des Geflügels müssen darin dokumentiert werden, um eine Rückverfolgung im Seuchenfall zu gewährleisten.

Biosicherheitsmaßnahmen:

Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei Haus- und Nutzgeflügel sind Krankheitsfälle oder Auftreten gehäufter Todesfälle unklarer Ursache vom Hoftierarzt diagnostisch auf Geflügelpest abzuklären und gegebenenfalls den Veterinärämtern mitzuteilen. In Freilandhaltung sind Wassergeflügelbestände alle drei Monate auf Influenzaerkrankungen labordiagnostisch zu untersuchen. Personen, die mit toten Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten unbedingt Geflügelbestände meiden. Aktuell wird von der Durchführung von Ausstellungen und Märkte dringend abgeraten.

 

Bookmark:
Anzeige
Weitere Artikel aus "Diverses"
» Arbeitseinsatz Wegepflege
» Einer für Alle, Alle für Einen
» Aktuelle Frisurenmode
» Feiern bis der Arzt kommt: Jeder Zehnte hat sich bereits beim Karneval verletzt
» EAZ-Buchtipp - „Mein Leben zwischen Mensch und Tier“
» Wo wir Deutschen wirklich Weltmeister sind
» Kinder der Eifel - aus anderer Zeit
» Einkehr im November
» Unvergessliche Momente verschenken
» Für gute und für schlechte Zeiten
» Kreativ und kuschelig in den Herbst
» Aktuelle Stoffe & Kreative Mode für Frühjahr/Sommer 2012
» Mobile Dienstleister: Bügelservice, Herrenausstatter, Fußpflege, Friseur und andere
» Ich gründe eine Band
» KiGo Küchen GmbH mit einzigartigem Leistungsspektrum für die Region
» In stiller Anteilnahme - Begleiter in schweren Zeiten
» JUGEND MACHT MEDIEN NO 7
» Logistik-Spezialisten trumpfen durch Flexibilität
» Deutsche importierten 2010 ihre Rasenmäher vor allem aus China
» Fahrt zum 9. Down-Syndrom Sportfest
» Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen
» Nach dem Eurovision Song Contest 2011: Ein Platz im Panoptikum für Lena
» Route Echternach: „…MEHR ALS…“
» Was ist Christi Himmelfahrt…
» Mensch und Baum – eine Betrachtung
» Sommerblumen optimal versorgen
» Evangelische Kirche bei Heilig-Rock-Wallfahrt
» Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Haushaltebefragung
» Zum Muttertag - Eine nachdenkliche Betrachtung
» E10 und Wasserstoff Zwei Bio-Kraftstoffe im Vergleich
» Kampfjets aus Spangdahlem in Libyen
 
 Artikelsuche
Volltextsuche


Impressum | Mediadaten | Kontakt | rechtlicher Hinweis