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Blauzungenkrankheit – impfen oder nicht impfen?

- 05.04.2012 -

Die für große und kleine Wiederkäuer gefährliche  Infektionskrankheit BT (Blue tongue bzw. Blauzungenkrankheit) wurde in den letzten beiden Jahren in Deutschland nicht mehr nachgewiesen, so dass ganz Deutschland seit dem 15. Februar 2012 offiziell als frei von dieser Krankheit gilt. Die Richtlinie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit sieht zunächst einmal ein Impfverbot vor und lässt unter anderem für den Fall Ausnahmen zu, wenn durch eine Risikobewertung eine Impfung für sinnvoll gehalten wird. Das zuständige Bundesministerium hat das Friedrich Löffler Institut (FLI), eine Einrichtung des Bundes zur Bewertung von Tierseuchen, mit dieser Risikoabschätzung beauftragt.

In seiner Risikoabschätzung hinsichtlich des Erregers (Serotyp 8) der Blauzungenkrankheit (BTV-8) kommt das FLI zu dem Ergebnis, dass  sowohl das Freisetzungs- als auch das Expositionsrisiko als gering bis mäßig einzustufen sind. Jedoch wird in der Konsequenzabschätzung das Risiko eines Wiederauftretens der Blauzungenkrankheit als hoch eingeschätzt, da sich der Anteil der gegen BTV-8 geschützten Population in den kommenden Jahren auf nahezu Null reduzieren wird und gegen andere Serotypen kein Schutz besteht. In Europa wurde BTV-8 erstmals im Frühsommer 2006 im Grenzgebiet zwischen Belgien, den Niederlanden und Deutschland festgestellt. Genetisch war das Virus mit dem in der Subsahara Region auftretenden BTV-8 verwandt. Die Einschleppungsursache von BTV-8 ist bis heute ungeklärt. Die Möglichkeit einer Einschleppung durch die Verdriftung infizierter Stechmücken kann aufgrund der Tatsachen ausgeschlossen werden, dass in den nordeuropäischen Ländern seit längerer Zeit keine Fälle mehr aufgetreten sind und keine südeuropäischen Länder betroffen waren.

Aufgrund der Risikobewertung des FLI hat das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten die Impfung auf freiwilliger Basis frei gegeben. Dies bedeutet, dass Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, die ihre Tiere gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) schützen wollen, dies auch tun dürfen. Eine finanzielle Unterstützung ist vom Land nicht vorgesehen.  Inwieweit die durch eine Impfung entstehenden Kosten in einem sinnvollen Verhältnis zum bestehenden Infektionsrisiko stehen, muss jeder Tierhalter selbst abschätzen.

Mit weiteren Fragen können sich die interessierten Tierhalter an den Fachbereich 32 - Veterinärdienst und Lebensmittel - der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14 -2353 wenden.
 

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