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Dreyer für Abschaffung der Praxisgebühr

- 22.04.2012 -
 

Gesundheitsministerin Malu Dreyer hat sich auf den diesjährigen „Speyerer Gesundheitstagen“ zum Thema der Finanzierung der medizinischen Versorgung erneut für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen.

„Unabhängig von den aktuellen Überschüssen ist nach einer Erfahrung von acht Jahren nunmehr eine Abschaffung der Praxisgebühr angezeigt. Sie hat die Erwartungen im Hinblick auf die Steuerungsfunktion nicht erfüllt, schreckt einkommensschwache Bevölkerungskreise von notwendigen Arztbesuchen ab, belastet einseitig die Patientinnen und Patienten und bringt einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich“, sagte Dreyer.

Nach Meinung der Ministerin sollen generell die Überschüsse sowohl im Gesundheitsfonds als auch bei den Krankenkassen weitestgehend als Rücklage verwendet werden. Das sei angesichts des Auslaufens verschiedener Spargesetze und der steigenden Kosten in Folge des Versorgungsstrukturgesetzes notwendig. Eine allgemeine Beitragssatzsenkung würde die Gefahr bergen, dass einzelne Krankenkassen restriktiver in ihrer Leistungserbringung würden, um Zusatzbeiträge zu verhindern, so Dreyer.

Die Ministerin verwies gleichfalls darauf, dass das Versorgungsstrukturgesetz aus Sicht der Landesregierung zu kurz gegriffen sei. „Es enthält zwar viele sinnvolle Einzelmaßnahmen, bleibt aber insgesamt hinter den Erwartungen zurück, da es nur ansatzweise neue Strukturen und neue Verantwortlichkeiten schafft.“ Auch enthalte das Gesetz kontraproduktive Regelungen, wie die Einschränkungen bei der Gründung und dem Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren oder die Streichung der Konvergenzregelung bei der vertragsärztlichen Vergütung zum Nachteil auch der rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte. Das könnte letztendlich die Sicherstellung der Versorgung in den betroffenen Regionen erschweren. Positiv sei zu bewerten, dass den Ländern durch das Versorgungsstrukturgesetz erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Um die Zugangschancen zur gesundheitlichen Versorgung anzugleichen, muss aus Sicht der Ministerin die weltweit einmalige Zweiteilung des Versicherungsmarktes in Deutschland in eine private und gesetzliche Krankenversicherung auf den Prüfstand. „Sie ist ungerecht, weil sich gerade einkommensstarke Versicherte aus dem Solidarsystem verabschieden können. Sie führt zu sozialen Verwerfungen durchaus auch bei einer Vielzahl von privat Versicherten, die sich die Beiträge nicht mehr leisten können. Für eine effiziente und stabile Finanzierung unseres Gesundheitswesens müssen wir diese Trennung überwinden“, unterstrich Dreyer.

 

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