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Nürburgring/EU-Beihilfeverfahren: „Wieder ein dreister Täuschungsversuch des Ministerpräsidenten“

- 25.04.2012 -

Zu den Äußerungen vom Montag, 23.04.2012 von Ministerpräsident Beck zur aktuellen Kritik der Europäischen Kommission an der Landesregierung wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Beihilferecht erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht, und der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gerd Schreiner: 

„Die Aussagen des Ministerpräsidenten zu den angeblich nicht vorhandenen Haushaltsrisiken im Kontext der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission sind ein weiterer dreister Täuschungsversuch. Natürlich steht das Land und damit der Steuerzahler in der finanziellen Verantwortung, wenn die Blase Nürburgring endgültig platzt. Die Nürburgring GmbH gehört dem Land - Eltern haften für ihre Kinder. Wer denn sonst! Wenn sich eine Tochter des Landes am Nürburgring das Genick bricht, dann holt sich das Land nicht nur einen Schnupfen.

Dem jetzt von der EU-Kommission eingeleiteten Prüfverfahren liegt die Auffassung zugrunde, dass unerlaubte Beihilfen in Höhe von rund 524 Mio. Euro geleistet wurden. Darin sind enthalten die 330 Mio. ISB-Kredite zur Finanzierung des Projektes Nürburgring 2009, die Leistungen an den Nürburgring aus der Spielbankenabgabe, die direkten Leistungen aus dem Haushalt zur Kapitalstärkung der Nürburgring GmbH und zur Finanzierung der Formel I- Rennen. Damit stehen alle direkten oder indirekten Leistungen des Landes an die Gesellschaften am Nürburgring auf dem EU-Prüfstand. Diese Zahl kann sich laut EU-Kommission sogar noch erheblich erhöhen.

Wenn sich die Vorbehalte der EU-Kommission bestätigen, droht der Zwang zur Rückzahlung aller dieser Zuwendungen und ISB-Kredite. Natürlich werden dann massiv Haushaltsmittel des Landes notwendig und fällig.“ 

- Artikel aus Eifelzeitung 17. KW 2012 -

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