Prozess wegen schwerem Bandendiebstahl
- 09.05.2012 -
Trier. Am 15. Mai beginnt vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Trier das Strafverfahren wegen Schwerem Bandendiebstahl. Angeklagt sind vier Männer im Alter zwischen 45 und 56, die gebürtig aus Bosnien und Herzegowina stammen.
Drei von Ihnen wohnen jedoch schon lange mit ihren Familien in Deutschland, kamen keiner Arbeit nach und erhielten Sozialleistungen. Ihnen wird vorgeworfen als Mitglieder einer Bande Banken aufgebrochen und die dortigen Geldautomaten geknackt zu haben.
Im Einzelnen sollen die drei Angeklagten im April 2010 durch ein aufgehebeltes Fenster in die Büroräume einer Bank in Longkamp eingedrungen sein. Sodann sollen sie die Glastür zum Tresorraum mit einem Feuerlöscher aufgebrochen und den Tresor des Geldausgabeautomaten mittels Schweißgerät und hydraulischem Spreizer geöffnet haben. Mit ca. 150.000 Euro in Scheinen sollen sie geflüchtet sein.
Darüber hinaus sollen sie im Oktober 2010 in eine Bankfiliale in Reil eingedrungen sein, indem sie die Scheibe des Erdgeschossfensters einschlugen und durch das kaputte Fenster einstiegen. Auch dort sollen sie auf ähnliche Weise den Tresor des Geldautomaten aufgebrochen, die dort befindlichen Geldscheine entnommen und sodann Putzmittel zur Spurenvernichtung ausgeschüttet haben. Hier sollen sie sodann mit einer Beute von 135.000 Euro unbemerkt entkommen sein.
Zuletzt sollen die Angeklagten im November 2011 versucht haben durch ein vergleichbares Vorgehen, Geld aus einer Bank in Dülmen-Rorup zu entwenden. Hierzu sollen sie ein Fenster einer dortigen Bank aufgehebelt und ein Datenkabel durchtrennt haben und sodann den Tatort zwecks Abwartens eines stillen Alarms verlassen haben. Bei diesem Vorgehen wurden die Angeklagten bereits observiert. Als sie dann zum Tatort zurückkehren wollten, wurden sie von Polizeikräften festgenommen.
Zwei der Angeklagten sind bereits mehrfach einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten, darunter der Angeklagte, der seinen Wohnsitz weiterhin in Bosnien hatte. Die beiden anderen sind nicht vorbestraft. Die Angeklagten haben sich bisher zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
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