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NPD-Stützpunkt bald in der VG Manderscheid?

- 06.06.2012 -

Wallscheid/Manderscheid. Wird Verbandsbürgermeister Schmitz erpresst? Kaum zu glauben und erschreckend, zu welchen Mitteln Menschen in der Lage sind, aber lesen Sie selbst, was offensichtlich die Eigentümerin eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sammetbachtal nahe Gillenfeld am 4. Juni 2012 an den Bürgermeister der VG Manderscheid geschrieben hat:     

„Sehr geehrter Herr Verbandsbürgermeister Schmitz, „Sie haben meinen Bauantrag zur Umnutzung von Büroräumen in Ferienwohnungen aus Naturschutzgründen abgelehnt. Sie befürchten, dass Feriengäste, Naturfreunde, Wanderer, Familien mit Kindern, die auf meinem Hof Urlaub machen würden, die Natur schädigen. Zwischenzeitlich hat die NPD ihr Interesse an der Anmietung meiner Büroräume bzw. am Ankauf meines Hofes bekundet. Sollten Sie keine Möglichkeit sehen, Ihre Entscheidung hinsichtlich meines Bauantrages zu revidieren, sehe ich mich aus wirtschaftlichen Gründen genötigt, auf das Angebot der NPD einzugehen. Aber vielleicht finden Sie ja noch eine Möglichkeit, dass ich meine betriebliche Existenz in Wallscheid in Verbindung mit Ferienwohnungen fortführen kann. Ihre Antwort erwarte ich bis Ende der Woche, damit ich der NPD zeitnah antworten kann. Mit freundlichen Grüßen“.

Diesem Schreiben hängt ein Mail der NPD Trier an, aus dessen Inhalt zu schließen ist, dass die Sache durchaus ernst gemeint ist:

„Werte Familie G., ich habe Ihre Anzeige gelesen und mir gerade einige Fotos von Ihrem Anwesen im Weltnetz angesehen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Lenzenhaus aufgrund seiner Lage und Ausstattung grundsätzlich für die NPD eine interessante Kauf- oder Mietimmobilie in Westdeutschland darstellen könnte. Mit freundlichen Grüßen.

Die Nachricht trägt die Unterschrift eines Mannes, der laut Wikipedia  stellvertretender Landesvorsitzender der NPD Rheinland-Pfalz und deren Pressesprecher ist. Der Mann war von Juni 2009 bis September 2011 Mitglied im Trierer Stadtrat. Das Landgericht Trier verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil ist seit August 2011 rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof einen Revisionsantrag des Mannes  verworfen hat. Daraufhin hat der Stadtrat der Stadt Trier am 22. September 2011 in einer nichtöffentlichen Sondersitzung den Mann ausgeschlossen.

- Artikel aus Eifelzeitung 23. KW 2012 -

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