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Freispruch im Mordfall „Lolita Brieger“

- 13.06.2012 -

Nach zähen Verhandlungstagen und Schweigen des wegen Mordes angeklagten 50jährigen Landwirt aus Scheid in der Eifel hat die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier am vergangenen Montag (11.06.2012) das Urteil verkündet und den Angeklagten freigesprochen. Zudem hat die Kammer die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt.

Anm.d.Red.: Nach Druckschluss ergänzte das Gericht seine Begründung wie folgt: Die Kammer hat die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt mit Ausnahme der Notwendigen Auslagen des Angeklagten, die dieser selbst zu tragen hat.  Zudem hat die Kammer ausgesprochen, dass der Angeklagte für die in der Zeit der Untersuchungshaft vom 09.09.2011 bis 11.06.2012 nicht zu entschädigen ist.

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem Angeklagten K. folgenden Sachverhalt zur Last gelegt:

1982 war K. der Freund der in Frauenkron (NRW) lebenden damals 18 Jahre alten Lolita Brieger. Anfang November 1982 war Lolita Brieger im 4./5. Monat von K. schwanger. Im Verlaufe der Freundschaft kam es zwischen dem Angeschuldigten und seiner Freundin immer wieder zu Auseinandersetzungen, weil der Vater des K. mit der Beziehung der beiden nicht einverstanden war. Am Abend des 03.11.1982 eskalierten die Auseinandersetzungen zu einem heftigen Streit, in dessen Verlauf sich der Angeklagte von Lolita Brieger trennte.

In der Absicht, ihren Freund umzustimmen, suchte Lolita Brieger in den Nachmittagsstunden des 04.11.1982 das Anwesen der Familie des Angeklagten in Scheid auf. Während des Treffens fasste er sodann den Entschluss, seine Freundin umzubringen, weil diese an der Beziehung festhalten und das gemeinsame Kind austragen wollte.

Aus diesem Grund begab er sich mit Lolita Brieger in einen abgelegenen Schuppen in der Nähe des elterlichen Anwesens und erdrosselte sein ahnungs- und infolge dessen auch wehrloses Opfer von hinten mit einem Eisendraht. Anschließend wickelte er die Leiche mehrfach in eine dort liegende Folie ein und vergrub sie wenige Tage später auf der damaligen Mülldeponie von Frauenkron.

Bei Vernehmungen in den Jahren 1984 und 1987 hatte der Angeklagte in Abrede gestellt, Lolita Brieger am 04.11.1982 getroffen zu haben. Die neuerlichen Ermittlungen wurden nach Zeugenhinweisen in Folge der Ausstrahlung der Sendung „Aktenzeichen XY-Ungelöst“, die auch den Fall des Verschwindens der Lolita Brieger zum Gegenstand hatte, im Jahr 2011 wieder aufgenommen. Ein Zeuge, der dem Angeklagten bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben will, offenbarte sich in der Folge. Sodann konnten am 19.10.2011 die sterblichen Überreste der Lolita Brieger auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie Frauenkron gefunden werden.

In diesem Verfahren hat sich der Angeklagte bis zuletzt nicht geäußert. Die Mutter und eine Schwester der Lolita Brieger hatten sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen angeschlossen.  



 

 

- Artikel aus Eifelzeitung 24. KW 2012 -

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