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Kreistag fasst Beschluss zur Kommunal- und Verwaltungsreform

- 20.06.2012 -

Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat sich in seiner Sitzung am 4. Juni 2012 erneut mit der Kommunal- und Verwaltungsreform befasst. Anlass hierfür waren insbesondere die Abwanderungstendenzen einzelner Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.

Der Kreistag bekräftigte im Hinblick auf die Kommunal- und Verwaltungsreform seine bisherigen Beschlüsse vom 14. Dezember 2009 und 28. Juni 2010 und sprach sich einstimmig aus strukturellen Gründen nach wie vor gegen Gebietsänderungen zulasten des Landkreises Bernkastel-Wittlich aus.

Im Hinblick auf die angestrebten Wechsel der Ortsgemeinden Breit, Büdlich, Neunkirchen und Malborn über die Kreisgrenze hinweg schloss sich der Kreistag ebenfalls einstimmig der Stellungnahme des Landrats vom 23. April 2012 an die Verbandsgemeinde Thalfang a. E. an.

In diesem Schreiben führte der Landrat u. a. aus, dass wegen den von Gebietsverkleinerungen ausgehenden vielfältigen negativen Auswirkungen auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich Gebietsänderungen zu Lasten des Landkreises Bernkastel-Wittlich von den Kreisgremien und auch von ihm persönlich mit großer Sorge betrachtet würden. Ein weiteres Abwandern von einzelnen Ortsgemeinden oder gar einer ganzen Verbandsgemeinde aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich würde den Landkreis substanziell berühren.

Denn damit wären negative Auswirkungen insbesondere auf die Kreisumlage, die Schlüsselzuweisungen B und die Investitionsschlüsselzuweisungen und möglicherweise bei einzelnen Gebühren zu erwarten.

Weiter gab er in dem Schreiben zu bedenken, dass wenn Gemeinden den Landkreis verlassen sollten, diese die in ihrem Bereich liegenden Infrastruktureinrichtungen, die zum Teil auch über den Landkreis finanziert wurden, mit in den aufnehmenden Landkreis nehmen würden. Die mit der Finanzierung dieser Einrichtungen entstandenen Schulden blieben jedoch bei der im Kreis verbleibenden Bürgerschaft, wodurch sich die die Pro-Kopf-Verschuldung erhöhen würde. Zudem sähe der Kreistag Bernkastel-Wittlich die Voraussetzungen für einen Ausnahmetatbestand im Sinne des Landesgesetzes als nicht gegeben an.

In Anbetracht der Sondersituation der Verbandsgemeinde Thalfang a. E., insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen kommunalrechtlichen Strukturen zur benachbarten verbandsfreien Gemeinde Morbach, beschloss der Kreistag einstimmig, die Landesregierung und den Landtag zu bitten, von einer Zwangsfusion und einer Zersplitterung der Verbandsgemeinde bis zur Realisierung der angekündigten Kreisgebietsreform abzusehen.

Der Kreistag und Landrat Gregor Eibes sahen uneingeschränkt die Notwendigkeit der Durchführung einer Gebietsreform. Diese dürfe jedoch nicht in einer ersten Stufe isoliert nur die Ebene der Verbandsgemeinden betreffen. Eine Gebietsreform könne nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn sie aus einem Guss vollzogen werde unter Einbeziehung auch der Landkreisebene. Denn nur in Kenntnis neuer Kreisstrukturen seien die durch Bürgervoten zwischenzeitlich bekannten Abwanderungen in andere Landkreise lösbar. Damit seien auch die in vielen Gemeinden bereits aufgekommenen Streitigkeiten vermeidbar.

Der Kreistag beauftragte daher den Landrat mehrheitlich, die Landesregierung und den Landtag Rheinland-Pfalz über die gefassten Beschlüsse zu informieren, eine Aussetzung der angedachten Zwangsfusionsphase anzuregen und vorzuschlagen, dass eine Reform der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden einhergeht mit einer ganzheitlichen Kommunal- und Verwaltungsreform, die alle Verwaltungsebenen umfasst, die Rahmenbedingungen für Gebietsveränderungen auf Ebene der Landkreise schafft und die für die Landkreise wichtigen Fragen des Übergangs des Vermögens und des Ausgleichs von Forderungen und Verbindlichkeiten regelt.

Die Mehrheit der Fraktionen im Kreistag schlossen sich dem Fazit der Verwaltung an, wonach der Landkreis ebenso wie der Landkreistag Rheinland-Pfalz die Notwendigkeit sieht, dass alle Kräfte staatlichen Handelns darauf konzentriert werden müssen, in der öffentlichen Daseinsvorsorge bewährte Strukturen für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, Verwaltung im Übrigen aber so wirtschaftlich zu organisieren wie nur irgend möglich. Insofern wird die Intention des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform, wonach die Herausforderungen der Zukunft, insbesondere die demografischen Entwicklungen, die öffentlichen Finanzen, Änderungen des Aufgabenspektrums der Verwaltungen und die Weiterentwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien eine Optimierung der bestehenden Strukturen erfordert, begrüßt. Auch die formulierten Ziele einer Kommunal- und Verwaltungsreform werden von Seiten des Landkreises mitgetragen.

Unter Beachtung der bisherigen Beschlusslage, Einbeziehung der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, insbesondere die des Landkreistages Rheinland-Pfalz, und in  Anlehnung an die Gutachten von Prof. Dr. Junkernheinrich, Prof. Dr. Ziekow und Prof. Dr. Dr. Hesse sieht der Landkreis Bernkastel-Wittlich jedoch keine Möglichkeit, von den bisherigen Beschlüssen vom 14. Dezember 2009 und 28. Juni 2010 abzuweichen. Insofern spricht er sich aus strukturellen Gründen nach wie vor gegen Gebietsänderungen zu seinen Lasten aus.

Um die von den Gutachtern angeführten „negativen Entkopplungseffekte“ für den Landkreis Bernkastel-Wittlich zu vermeiden, greift der Landkreis Bernkastel-Wittlich den Vorschlag auf, die Freiwilligkeitsphase für die Neugliederung der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden zu verlängern, um somit eine engere Verknüpfung mit der angekündigten zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform zu ermöglichen.

Verbunden damit geht die Forderung einher, im Rahmen der zweiten Reformstufe alle Ebenen in die Überlegungen einzubeziehen und die Maßstäbe für etwaige Veränderungen der Kreisgrenzen festzulegen. Dazu gehören insbesondere die Regelung des Übergangs des Vermögens sowie der Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten für die Ebene der Landkreise. Beide Aspekte wurden vom Landesgesetzgeber im Rahmen der Auflösung der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron zu Lasten des Landkreises Bernkastel-Wittlich nicht berücksichtigt. Dies darf sich in dieser Form nicht wiederholen.

Die Beschlüsse im Wortlaut, die zusammengefassten Wortbeiträge der Fraktionen sowie die Abstimmungsergebnisse können der Niederschrift entnommen werden, die im Rats- und Bürgerinformations-Netz RUBIN unter www.bernkastel-wittlich.more-rubin1.de eingesehen werden kann.

- Artikel aus Eifelzeitung 25. KW 2012 -

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