Urlaub für Arbeitslose
Zustimmung vorab von der Arbeitsagentur einholen
- 21.06.2012 -
Ferienzeit und Reisezeit – auch für Arbeitslose? Frauen und Männer, die bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind und Leistungen erhalten, können auch in Urlaub fahren. Damit der Urlaub erholsam wird und keine finanziellen Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen, muss die Agentur für Arbeit vorher zustimmen.
Die Koblenzer Arbeitsagentur weist darauf hin, den Urlaub rechtzeitig – mindestens eine Woche vor Reiseantritt - genehmigen zu lassen. Nur dann bleiben der Anspruch auf Arbeitslosengeld und der Krankenversicherungsschutz für die Dauer der Reise bestehen. In einem Telefonat oder persönlichen Gespräch prüft die Agentur für Arbeit, ob beispielsweise während der geplanten Abwesenheit Vermittlungsaussichten in Arbeit bestehen, eine berufliche Qualifizierung geplant ist oder ein Termin in der Arbeitsagentur ansteht. Arbeitslose können die Zustimmung zur geplanten Abwesenheit telefonisch unter 01801 555 111* einholen. Im persönlichen Gespräch erfolgt die Urlaubgenehmigung im Kundenzentrum der Agentur für Arbeit Koblenz. Anspruch auf Urlaub besteht für längstens drei Wochen im Jahr, in denen das Arbeitslosengeld durchgehend gezahlt wird. Bei einem geplanten Urlaub von über drei bis zu sechs Wochen, kann das Arbeitslosengeld nur bis zum Ablauf der dritten Woche gezahlt werden. Ist von vorne herein beabsichtigt, länger als sechs Wochen zu verreisen, besteht für die gesamte Zeit der Reise kein Anspruch auf Leistungen. *(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
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