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Ehrenamtliche Richter verabschiedet

- 04.07.2012 -

Wittlich. Anlässlich der Beendigung ihrer über 20jährigen Dienstzeit als ehrenamtliche Richter bei dem Landwirtschaftsgericht Wittlich überreichte vergangenen Woche die Direktorin des Amtsgerichts Wittlich dem Landwirt Theo Daus aus Wittlich, dem Winzer Willi Mathy aus Kinheim und dem Landwirt Werner Lehnertz aus Wallscheid ein Dankesschreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz.

Darin wurde den drei ehrenamtlichen Richtern Dank und Anerkennung der Landesregierung für ihre langjährige Bereitschaft, ehrenamtlich an der Rechtsfindung mitzuwirken, ausgesprochen. Dem Dank und der Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement der landwirtschaftlichen Beisitzer im Interesse des Rechtsfriedens schloss sich auch die Direktorin des Amtsgerichts Wittlich an, die betonte, wie wichtig die besondere Sachkunde der landwirtschaftlichen Beisitzer für die Rechtsfindung in Landwirtschaftssachen ist.

Hintergrund:
Das Landwirtschaftsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes in Wittlich und für alle Landwirtschaftssachen des gesamten Landgerichtsbezirks zuständig, mithin für alle landwirtschaftsgerichtliche Verfahren der Amtsgerichtsbezirke Bernkastel-Kues, Bitburg, Daun, Hermeskeil, Prüm, Saarburg, Trier und Wittlich.

Vor dem Landwirtschaftsgericht landen beispielsweise Streitigkeiten über Landpachtverträge oder Erbstreitigkeiten, wenn ein Hof zum Nachlass gehört.

Anders als sonst am Amtsgericht üblich entscheidet in Landwirtschaftssachen nicht ein Amtsrichter alleine über den Ausgang des Verfahrens, sondern ein Dreiergremium, bestehend aus einem Amtsrichter und zwei ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern. Die ehrenamtlichen Beisitzer sind keine studierten Juristen, sondern von Haus aus Landwirt oder Winzer und verfügen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen über eine besondere Sachkunde in Landwirtschaftssachen. Ihre wertvollen sachverständigen Kenntnisse, die dem Amtsrichter fehlen, können die Entscheidungsfindung maßgeblich beeinflussen. Mitunter fällt gerade den landwirtschaftlichen Beisitzern aufgrund ihrer Fachkenntnisse auf, zu welchen Aspekten des Falles Angaben der Prozessparteien fehlen, obwohl sie für die Beurteilung relevant sind, etwa wenn ein Landwirt Schadensersatz von seinem Prozessgegner verlangt,  aber dazu schweigt, wie es sich mit bestimmten Subventionsleistungen verhält, die er gegebenenfalls schon längst von dritter Seite bezogen hat. Auch fördern die ehrenamtlichen Richter oft zutage, welche Interessen die Streitenden neben den offen geltend gemachten Ansprüchen auch noch verfolgen.

Die Entscheidung am Ende eines Verfahrens fällen der Amtsrichter und die landwirtschaftlichen Beisitzer gemeinsam. Dabei steht ihnen das gleiche Stimmrecht zu wie dem Amtsrichter. Auch wenn die Urteile in aller Regel einvernehmlich gefällt werden, wäre mithin möglich, dass die beiden ehrenamtlichen Richter den Amtsrichter überstimmen. Eine Entscheidung gegen die Überzeugung der ehrenamtlichen Richter ist daher nicht möglich, wodurch ihre besondere Bedeutung hervorgehoben wird. 
 

- Artikel aus Eifelzeitung 27. KW 2012 -

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