Erneut zwei Kinderschänder vor Gericht
- 04.07.2012 -
Trier. Am 10. bzw am 11. Juli 2012 - 10 Uhr - haben sich zwei Kinderschänder am Landgericht Trier zu verantworten.
Zum einen angeklagt ist ein 55-jähriger Mann aus dem Ruhrgebiet, der zuletzt im Hunsrück (Raum Morbach) wohnte.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, von Januar 2007 bis Januar 2010 in insgesamt 325 Fällen seinen leiblichen Sohn, der 1993 geboren ist und in dieser Zeit weitestgehend im Haushalt seines Vaters wohnte, sexuell missbraucht zu haben, darunter soll mehrfach Oralverkehr vollzogen worden sein. Der Angeklagte wurde am 12.12.2011 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in der JVA Trier. Der Angeklagte bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten.
Bei dem zweiten Angeklagten handelt es sich um einen 35-jährigen Zimmermann aus der Eifel im Raum Prüm. Ihm werden folgende Straftaten zur Last gelegt: Im Zeitraum zwischen August 2008 und Juni 2011 soll er in 211 Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind und in drei Fällen vor einem Kind vorgenommen haben.
Der Angeklagte lebte in gemeinsamem Hausstand mit seiner Lebensgefährtin und deren im Jahr 2000 geborenen Sohn und der 1998 geborenen Tochter. Der Tochter soll der Angeklagte zwischen ihrem 10. und 12. Geburtstag wöchentlich zweimal im elterlichen Schlafzimmer oder im Kinderzimmer mit der Hand in die Hose und Unterhose gepackt und das Kind im Bereich der Schiede berührt haben. In drei Fällen soll der Angeklagte mit entblößtem Geschlechtsteil den Sohn seiner Lebensgefährtin aufgesucht haben und diesen mit dem Gesicht an sein erigiertes Geschlechtsteils gedrückt haben, damit das Kind den Oralverkehr durchführte. Der Junge soll sich jedoch in allen Fällen losgerissen haben, so dass es ihm gelang wegzulaufen. Darüber hinaus soll der Angeklagte in drei Fällen in Anwesenheit des Jungen masturbiert und in zwei Fällen dabei noch Pornofilme geschaut haben.
Bookmark: