Nachfolgend Lesermeinung erhielten wir zum Artikel in der Eifel-Zeitung vom 4.Juli 2012:
Petition zur Reform des vorläufigen IHK Gesetzes:
Wer Kammer-Leistungen in Anspruch nimmt,
soll auch dafür bezahlen
- 11.07.2012 -
Gesetzliche, also öffentliche Aufgaben der Kammern müssen auch aus öffentlichen Mitteln, also Steuern, finanziert werden. Es kann nicht angehen, dass die Handel- und Gewerbetreibenden mit ihren erzwungenen „Beiträgen“ Auskünfte, Beratungen, fachkundige Stellungnahmen und Gutachten für kommunale, städtische und staatliche Stellen finanzieren. Wer eine Leistung einer Kammer in Anspruch nimmt, soll sie bitte auch angemessen honorieren.
Bereits heute könnten die Kammern ihre Einnahmen aus Gebühren und Entgelten aus dem Angebot und dem Verkauf ihrer Leistungen vervierfachen und damit mehr als ihre Personalkosten decken, wenn sie diese konsequent den Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern in Rechnung stellen würden.
Dies würde die Beitragslast drastisch senken und die Akzeptanz erhöhen. So könnten z. B. endlich auch einmal die Grundbeiträge gesenkt oder sogar ganz abgeschafft werden, die besonders die kleinen und mittleren Unternehmen überproportional belasten. Die Beitragsfreistellungsgrenze könnte von 5.200 EUR (entspr. 433 EUR Gewinn/Monat!) auf den Betrag der fiskalischen Kleinunternehmerregel angehoben werden.
Wenn nicht immer die Mitglieder der Vollversammlungen dagegen wären, Vertreter größerer Unternehmen, die die Vollversammlungen der Kammern dominieren wie fast alle berufsständischen Vereinigungen - ganz im Gegensatz zu ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung.
Christoph Höll
Montabaur
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