Kommunen brauchen keine
Bundesregelung zu Tempo
30 in Ortschaften
Zum Vorschlag der SPD, Tempo
30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften
festzulegen, erklärt der Dauner FDP-Bundestagsabgeordnete Edmund Geisen:
- 11.07.2012 -
Der Vorschlag einer zentralen Regelung ist Ausdruck rot-grüner Regulierungswut. Die Kommunen wissen selbst am besten, wo vor Ort die Gefahrenschwerpunkte lauern und wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung den Verkehrsfluss eher behindert. Jede Kommune kann bereits jetzt Tempo-30-Zonen einrichten, wenn sie es für sinnvoll hält im Sinne von mehr Verkehrssicherheit und besserem Lärmschutz. Der Vorstoß der Opposition offenbart ein erschreckendes Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung. Eine bundesweite Vorgabe für die Kommunen ist weder sachgerecht noch notwendig. Die beste Strategie zur Unfallvermeidung ist fließender Verkehr ohne Staus. Hier können durch Intelligente Verkehrssysteme deutlich größere Verbesserungen für die Verkehrssicherheit und die Umwelt erzielt werden als durch die Verschärfung des Tempolimits in Ortschaften.
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