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Kommunen brauchen keine Bundesregelung zu Tempo 30 in Ortschaften

Zum Vorschlag der SPD, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften festzulegen, erklärt der Dauner FDP-Bundestagsabgeordnete Edmund Geisen:

- 11.07.2012 -

Der Vorschlag einer zentralen Regelung ist Ausdruck rot-grüner  Regulierungswut. Die Kommunen wissen selbst am besten, wo vor Ort die Gefahrenschwerpunkte lauern und wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung den Verkehrsfluss eher behindert. Jede Kommune kann bereits jetzt  Tempo-30-Zonen einrichten, wenn sie es für sinnvoll hält im Sinne von mehr Verkehrssicherheit und besserem Lärmschutz. Der Vorstoß der Opposition offenbart ein erschreckendes Verständnis von  kommunaler Selbstverwaltung. Eine bundesweite Vorgabe für die Kommunen ist weder sachgerecht noch notwendig. Die beste Strategie zur Unfallvermeidung ist fließender Verkehr ohne Staus. Hier können durch Intelligente Verkehrssysteme deutlich größere Verbesserungen für die  Verkehrssicherheit und die Umwelt erzielt werden als durch die Verschärfung des Tempolimits in Ortschaften.
 

- Artikel aus Eifelzeitung 28. KW 2012 -

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