Leserbrief: Soziale Gerechtigkeit und Diskriminierungsverbot nach dem Muster Rot/Grün am Beispiel des öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz
- 11.07.2012 -
Das Land Rheinland Pfalz ist kürzlich der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Ministerpräsident Kurt Beck hat die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ unterzeichnet. In der Staatszeitung Nr. 17 wurde dies mit Stolz veröffentlicht und hört sich auch toll an. Wie so oft, widerspricht das tatsächliche Handeln der rot-grünen Landesregierung in der Praxis diametral diesem Anspruch.
Aufzeigen möchte ich das hier am Beispiel der Beamtenschaft in Rheinland-Pfalz, also von Lehrern, Polizisten, Dozenten, Kommunal- und Finanzbeamten, Richtern, Staatsanwälten usw. Die Diskriminierung all dieser Menschen einschl. ihrer Familienangehörigen ergibt sich bereits aus dem Koalitionsvertrag von Rot/Grün. Dort steht auf Seite 67 folgendes: „wir werden den Beamtinnen und Beamten zusagen, dass ihr Gehalt in den nächsten 5 Jahren um jeweils 1 Prozent erhöht wird.“ Diese Passage wird von Regierungsseite noch mit der – m.E. den ganzen Berufsstand verhöhnenden – Aussage kommentiert, damit würde für die Beamtinnen und Beamten für die Dauer der gesamten Legislaturperiode Planungssicherheit geschaffen.
Inzwischen wurde im Landtag mit den Stimmen von rot/grün die 1%ige Besoldungserhöhung für 2012 beschlossen. Gleichzeitig erfolgten jedoch massive Verschlechterungen beim Familienzuschlag. Im Ergebnis liegt die tatsächliche Anhebung nicht einmal bei 0,5 %. Dies wird auch im nächsten Jahr noch so sein. Zusätzlich erfolgten weitere deutliche Einschnitte im Beihilferecht.
Schon jetzt liegt die Besoldung der Beamten in Rheinland-Pfalz erheblich hinter dem Bund und auch anderen Ländern zurück. Zum besseren Verständnis der Situation für den Leser muss ich beispielhaft einige Zahlen bzw. Vergleiche darstellen. Z.B. beträgt in der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 4, ledig (Kommissar/Inspektor) das Grundgehalt beim Bund 2.730,04 €, in Bayern 2.617,87 € und in Rheinland-Pfalz nur 2.462,73 €. Also eine Differenz zum Bund von annähernd 300 € mtl.
Auch mit der Mär angeblicher Privilegien der Beamten gegenüber den Angestellten kann ich hier an einem Beispiel aufräumen: Das Endgrundgehalt in A 9 beläuft sich auf 2.932,72 €; der Angestellte erhält in der vergleichbaren Entgeltgruppe
E 9 monatlich 3.625,26 €, also 692,54 € mehr. Hierbei ist das „Weihnachtsgeld“ von 60 bis 80 %, dass Beamte nicht erhalten, noch nicht berücksichtigt.
Die Diskriminierung der Beamtenschaft wird noch besonders deutlich, wenn man sich die Ergebnisse der Tarifverhandlungen in diesem Jahre ansieht. Im Metallbereich wurden kürzlich z.B. über 4 % Lohnzuwachs vereinbart. Die Anhebung der Vergütung für die Angestellten des Bundes und der Kommunen beträgt für 2 Jahre 6,4 %. Der Bund hat die Übernahme dieses Tarifergebnisses für die Bundesbeamten bereits zugesichert. Das war bisher auch in Rheinland-Pfalz üblich. Die Einkommensschere zwischen Bundes- und Landesbeamten klafft noch weiter auseinander.
Als Fazit stelle ich folgendes fest: Die Beamten in Rheinland-Pfalz erleiden bei einer Inflationsrate von über 2 % p.a. und einem Gehalts“anstieg“ von tatsächlich knapp 0,5 % einen deutlichen realen Einkommensverlust. Sie werden von der allgemeinen Einkommensentwicklung brutal ausgegrenzt. Das ist für alle Betroffenen nicht nur ungerecht, sondern auch zutiefst entwürdigend. Die Beamten müssen offenbar für die Ausgabeorgien von Rot/Grün an anderen Stellen (z.B. Nürburgring) geradestehen. Das hat auch mit „sozialer Gerechtigkeit“ nichts zu tun, die die Landesregierung geradezu als Monstranz vor sich her trägt. Das (aus guten Gründen) fehlende Streikrecht der Beamten wird hier brutal und schamlos ausgenutzt.
Dennoch sind die Beamten nicht ganz wehrlos.
Zum einen muss die Besoldung, insbesondere in ihrer Höhe, dem verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzip entsprechen. Eine Abkopplung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung ist rechtlich nicht zulässig. Insofern ist die vorgesehene Klage des Beamtenbundes gegen das Besoldungsgebaren der Landesregierung zu begrüßen.
Zum zweiten haben die Beamten durch ihr Wahlverhalten einen mittelbaren Einfluss zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen. Es ist für mich undenkbar, dass auch nur ein Beamter im Lande die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verhöhnung und Erniedrigung sowohl jedes Einzelnen als auch des gesamten Berufsstandes mitträgt oder gar akzeptiert. Durch die erwähnte Regelung wird die generelle Geringschätzung der Tätigkeit von Polizisten, Lehrern, Dozenten, Kommunal- und Finanzbeamten, Staatsanwälten, Richtern usw. und damit auch der vielen dahinterstehenden Menschen seitens SPD und Grünen deutlich. Alle Beamten in Rheinland-Pfalz (einschl. ihrer Familienmitglieder) müssen sich, und zwar unabhängig von einer evtl. Parteipräferenz, solidarisch zeigen und bei allen anstehenden Wahlen, insbesondere der nächsten Landtagswahl, rot-grün eine klare Absage erteilen. Die vorstehend geschilderte Situation betrifft deckungsgleich die Pensionäre im Lande.
Josef Saxler, Daun
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