Stellungnahme zum Ergebnis des außergerichtlichen kirchenrechtlichen Verfahrens
Die Eifel-Zeitung wird via Internet weltweit gelesen. Zu unserer Berichterstattung in KW 29:
„Priester aus Klerikerstand entlassen“ erreichte uns nachfolgende Lesermeinung aus Estland.
- 25.07.2012 -
Die überraschende Mitteilung hat mich mit tiefer Freude und Genugtuung erfüllt. Auch, wenn der Ausgang des Verfahrens maßgeblich der öffentlichkeitswirksamen Berichterstattung zahlreicher Medien zu verdanken ist, weckt diese Entscheidung in mir Respekt und Dankbarkeit.
Prof. Müller waren die rechtlichen „Spielregeln“ seines Lebens und Arbeitens bekannt. Dass ein Verstoß gegen diese Regeln – wenn auch spät - entsprechend geahndet wird, ist nur konsequent und im Interesse der Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche unverzichtbar. Um – zumindest von den klerikal bedingten – Einengungen frei zu werden, hätte Prof. Müller sein Amt jederzeit freiwillig aufgeben können – bis zuletzt. Damit hätte er der jetzt getroffenen Entscheidung zuvor kommen und Verantwortung für sein Leben übernehmen können.
Theologisch verstanden öffnet sich Prof. Müller gerade in dieser Situation notwendig der Weg zu einer existentiellen Erfahrung christlicher Existenz.
Der Glaubende fällt, woran Margot Käßmann vor kurzem in einer nicht zu vergleichenden Situation erinnert hat, nie tiefer als in Gottes Hand.
Die Tiefendimension der Ereignisse ist damit nicht berührt. Die Frage, was „Berufung“ existentiell bedeutet und wie sie menschlich gelebt werden kann, ist dringender denn je.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine im Juni 2012 in dem von Prof. Dr. Dr. José Sánchez de Murillo bei Kohlhammer herausgegebenem Jahrbuch für Denken, Dichten Musik AUFGANG erschienenen Beiträge.
Benedikt Maria Trappen
z. Zt. Pärnu / Estland
Anmerkung: Ich habe das Verfahren 2010 durch meinen Brief an die Bischofskonferenz „ins Rollen“ gebracht.
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