Kommunalreform: VG Kelberg kämpft für Eigenständigkeit
- 25.07.2012 -
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Univ.-Prof. Dr. jur. Johannes Dietlein |
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Kelberg. „Die Treppe gehört von oben nach unten gekehrt, nicht umgekehrt“. Diesen häufig genannten Kritikpunkt in Richtung Landesregierung in Sachen Kommunalreform vertritt auch Universitätsprof. Dr. jur. Johannes Dietlein von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Fraktionsübergreifend ist man sich im VG-Rat einig. Wir wollen eigenständig bleiben. Beeindruckende 87 Prozent der Bürger in der VG haben diese Meinung mit ihrer Unterschrift besiegelt.
Dietlein‘s rechtsgutachterliche Stellungnahme mit Blick auf das Gutachten der Uni-Trier, die er wertneutral mit den vorliegenden Fakten im Auftrag der VG Kelberg erstellt hat, kommt deutlich zu dem Ergebnis: Die VG Kelberg muss nicht zwangsfusioniert werden. Die VG kann mit sehr guten Zahlen beeindrucken. 28 von 33 Ortsgemeinden sind schuldenfrei. Ende 2011 standen fast 10 Mio Euro Rücklagen nur 1,45 Mio Schulden gegenüber. Die pro Kopfverschuldung in der VG Kelberg ist mit 199 Euro sensationell niedrig. Der rheinland-pfälzische Durchschnitt liegt bei 749 Euro je Einwohner.
Falls möglicherweise eine zwangsweise Fusionsanordnung ins Haus stehen würde, wäre genügend Anlass für eine kritische verfassungsrechtliche Prüfung auch der Regelungsgrundlagen des Kommunal- und Verwaltungsreformgesetz (KomVwRGrG). Am Mittwoch wird eine Abordnung das Gutachten direkt nach Mainz bringen.
Dietlein kommt zu dem Schluss, dass nach hiesiger Einschätzung gewichtige Argumente dafür sprechen, die Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Mindesteinwohnerzahl (10.000) in vorliegendem Kontext als unbeachtlich anzusehen, da die Verbandsgemeinde Kelberg besondere Gründe für den Erhalt ihrer Eigenständigkeit für sich geltend machen kann.
Allein der Umstand, dass ein anderes Szenario als der Fortbestand möglicherweise zusätzliche Einsparpotenziale realisierte, stellt die Zukunftstauglichkeit der existierenden Verbandsgemeinde nicht in Frage und reicht zum Nachweis der Erforderlichkeit einer Zwangsfusionierung nicht aus. Wirtschaftliche Aspekte sind zwar wichtige Kriterien für die Bewertung der Fähigkeit einer Verbandsgemeinde zur eigenständigen Aufgabenwahrnehmung, können aber – nach auch von den Verfassungsgerichten der Länder geteilter Auffassung – eine Fusion für sich genommen nicht rechtfertigen.
Das Gutachten der Universität Trier ist aufgrund seiner rein ökonomischen Ausrichtung nicht dazu geeignet, einen tragfähigen Gemeinwohlgrund für eine Zwangsfusionierung der Verbandsgemeinde Kelberg zu liefern Vielmehr bedürfte es hierzu eine Auflistung, Gewichtung und Saldierung aller abwägungsrelevanten Belange, die weit über rein ökonomischen Faktoren hinausgehen.
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Soweit das Gutachten der Universität Trier zu dem Ergebnis kommt, die Fusion der beiden Verbandsgemeinden Kelberg und Daun (sowie der übrigen drei Verbandsgemeinden des Landkreises Vulkaneifel) sei das im Ergebnis zu favorisierende Modell, beruht diese Einschätzung zumindest teilweise auf durchaus anfechtbaren Grundannahmen. Namentlich sei insoweit auf den aus hiesiger Sicht auch ökonomisch kontraproduktiven (die VG Kelberg allerdings nicht unmittelbar berührenden) Vorschlag einer Verlagerung der Grundschule verwiesen, der nach hiesiger Einschätzung eine zusätzliche Verschärfung der demographischen Problemlage zur Folge hätte.
Aus rechts- und verwaltungswissenschaftlicher Betrachtung sprechen daher nach gegenwärtigemSach- und Kenntnisstand gewichtige Argumente dafür, in Ansehung der VG-Kelberg die Voraussetzungen einer Zwangsfusion für nicht gegeben zu erachten. Insoweit ist nicht zuletzt auf das Gutachten der Universität Trier zu verweisen, wenn es den Erhalt der Eigenständigkeit der Verbandsgemeinde Kelberg als nicht nur gangbares, sondern mit Platz 2 sogar als eines der Spitzenmodelle mit auch wirtschaftlichen Vorzügen im Vergleich zu einer Vielzahl anderer, bereits im Vorfeld des Modellreihungsvorschlags ausgeschiedener Varianten qualifiziert.
Das gesamte Gutachten können Sie hier einsehen.
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