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Zertifizierungsverfahren „Bekannter Versender“: Schulungen für Sicherheitsbeauftragte in der Region

- 08.08.2012 -

Seit den Anschlägen vom 11. September sind die Sicherheitsanforderungen bei der Versendung von Luftfracht deutlich gestiegen. Ab 2013 kommen nun weitere Veränderungen auf die Luftfracht versendende Industrie zu: Am 25. März endet die dreijährige Übergangsfrist für so genannte „bekannte Versender“.

Seit Februar 2006 geben Luftfracht versende Unternehmen – bekannte Versender – in der Regel ihrem Spediteur (reglementierter Beauftragter) jährlich eine Sicherheitserklärung ab. Diese verpflichtet den Verlader/bekannten Versender, bestimmte Sicherungsmaßnahmen für Luftfrachtsendungen im eigenen Unternehmen zu ergreifen. Nur dann wird die Luftfracht nicht mehr vor der Auslieferung im Abgangsflughafen untersucht. Falls der bekannte Versender Logistikprozesse an Unterauftragnehmer ausgelagert hat (Lager, Kommissionieren, Verpacken, Transport zum reglementierten Beauftragten, Serviceleistungen im Lager), musste er sich bislang die Einhaltung der Sicherheitsstandards von diesem auf der "Erklärung für Unterauftragnehmer" bestätigen lassen.

Das weitgehend formlose Verfahren wurde nun geändert. Diese Änderungen gehen auf die EG-Verordnungen 300/2008, 272/2009 und 185/2010 zurück. Für den bekannten Versender ist spätestens ab März 2013 eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt erforderlich. Alle Personen, die innerhalb eines versendenden Unternehmens Kenntnis von der Luftfrachtbestimmung und Zugang zur Ware haben, müssen zuverlässigkeitsüberprüft und mindestens 4 Stunden geschult sein. Alle anderen Personen des Unternehmens sowie alle Betriebsfremden dürfen sich nur in Begleitung und unter Aufsicht im Umfeld der Ware aufhalten. Die Luftfracht muss so verpackt werden, dass eine spätere Manipulation ausgeschlossen bzw. erkannt werden kann (z.B. durch Einschrumpfen der Ware in Folie, durch den Einsatz von Plomben und Siegeln). Identifizierte und verpackte Luftfracht muss bis zur Abholung separat gelagert und gegen unbefugten Zugriff wirksam geschützt werden. Die Ware darf nur von sicheren Spediteuren/Transporteuren abgeholt werden. Darüber hinaus müssen alle Prozesse in einem Sicherheitsprogramm dokumentiert werden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetpräsenz des Luftfahrt-Bundesamtes einsehbar: www.lba.de.

Für die Luftfracht versendenden Unternehmen gilt es, sachlich abzuwägen, ob der Status des bekannten Versenders weiterhin benötigt wird. Die mit dem Zertifizierungsprozess und der Aufrechterhaltung des Status verbundenen Kosten gilt es dem Zeitverlust und den Kosten der Sicherheitskontrollen am Abgangsflughafen gegenüberzustellen, die notwendig werden, wenn das versendende Unternehmen kein bekannter Versender ist. Außerdem ist zu beachten, dass Ware eines nicht zertifizierten Versenders, die am Flughafen nicht geröntgt werden kann, bei den Kontrollen aus- und wieder eingepackt werden muss.

Erlauben es die Vertriebswege, dass die Fracht das Versandziel ausschließlich mit „Nurfrachtluftfahrzeugen“ zeitgerecht und unversehrt erreichen kann, ist auch ggf. der Status des geschäftlichen Versenders ausreichend.

Für Unternehmen, die aus zeitlichen oder aus Qualitätsgründen nicht auf den Status als bekannter Versender verzichten können, gilt es, zeitnah eine Reihe an Vorbereitungen zu treffen und ihre Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren. Unter anderem muss jedes Unternehmen, das den Zertifizierungsprozess zum bekannten Versender durchlaufen will, einen Mitarbeiter als so genannten Sicherheitsbeauftragten benennen. Der Sicherheitsbeauftragte benötigt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz sowie eine sogenannte „35-Stunden-Schulung“ gem. Kap. 11.2.5 VO (EU) Nr. 185/2010.

Für diese Schulung existieren bereits Angebote in der Region:

1)     Die IHK Trier wird in der Zeit vom 22. bis 25. Oktober 2012 in Zusammenarbeit mit der EUWISA GmbH die Schulung „Sicherheitspersonal“ (35-h-Schulung) in ihren Räumlichkeiten anbieten. Die Kosten betragen pro Teilnehmer/-in 1.800 Euro zzgl. Mwst. Anmeldungen nimmt die IHK Trier unter Tel.: 0651/9777-230 (Frau Martin) ab sofort entgegen.

2)    Die WFG Vulkaneifel hat ebenfalls bereits Kontakt mit Anbietern aufgenommen, die die Schulung „Sicherheitspersonal“ anbieten und die Möglichkeit abgefragt, eine solche Schulung zentral für die hiesigen Unternehmen im Landkreis Vulkaneifel anzubieten. Bei ausreichender Nachfrage (mind. 10 Teilnehmer) kann diese Schulung demnach auch in Daun oder Umgebung stattfinden. Die Schulungskosten würden pro Teilnehmer/-in ebenfalls ca. 1.800 Euro zzgl. Mwst. betragen.

Für die weitere Planung ist es für die WFG Vulkaneifel wichtig zu wissen, wie viele Unternehmen die Schulung „Sicherheitspersonal“ vor Ort im Landkreis Vulkaneifel wahrnehmen würden. Daher werden alle interessierten Unternehmen gebeten, sich bis spätestens Dienstag, den 31. Juli 2012 bei der WFG Vulkaneifel zu melden (Tel.: 06592/933-204 bzw. E-Mail: judith.laux@vulkaneifel.de).

Übrigens: Unternehmen, die sich zur Thematik „bekannter Versender“ von speziellen Beratungsgesellschaften beraten lassen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Beratungskosten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Nähere Informationen hierzu erläutert die WFG gerne im persönlichen Gespräch!

Für Rückfragen steht die WFG Vulkaneifel den Unternehmen in der Region jederzeit gerne zur Verfügung /Tel.: 06592/933-204, E-Mail: judith.laux@vulkaneifel.de).
 

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