1.361 Tonnen Kerosinregen in 7 Jahren über Rheinland-Pfalz!

Rheinland-Pfalz. Mitteilungen der Bundesregierung zufolge wurden im Zeitraum Oktober 2010 bis Dezember 2017 beim sogenannten „Fuel Dumping“ (Flugbenzin ablassen) ziviler Flugzeuge insgesamt 1.361 Tonnen Kerosin bei Flügen über Rheinland-Pfalz, Randgebiete des Saarlands sowie über angrenzende Bundesländer in der Luft abgelassen. Allein in 2017 waren es 368 Tonnen, im Vergleich mit 2016 über 50 Prozent mehr. Bei militärischen Flugzeugen gab es von 2016 auf 2017 eine Steigerung um satte 294 Prozent. Das war etwa vier Mal so viel wie 2016. Wieviel Tonnen es bei den militärischen Maschinen tatsächlich waren, wird nicht gesagt.

Paradox ist, dass es noch nicht einmal eine Mitteilungspflicht für die rheinland-pfälzischen Behörden gibt, wenn Kerosin über Rheinland-Pfalz abgelassen wird. Aktuell informiert die Deutsche Flugsicherung (DFS) nur das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und das Bundesverkehrsministerium. Die rheinland-pfälzischen Behörden erfahren es meistens aus den Medien.

Anm. d. Red.: Wie gut, dass beim Kerosinregen keine Stickoxyde und CO2 freigesetzt werden. Unser Bundesverwaltungsgericht hätte längst Flugverbote ausgesprochen. Wo sind denn unsere strengen Umweltaktivisten? Jahrzehnte lang ist das Problem „Kerosinregen bekannt, unternommen wird fast nichts. Aktuell wird nur nach unten geblickt auf den Auspuff der Dieselfahrzeuge. Der gesundheitsfördernde, vitaminreiche Kerosinregen auf Mensch und Umwelt interessiert die Politik wenig.

So ist bis zum heutigen Tag nicht bekannt, wie gefährlich abgelassenes Kerosin für die Umwelt und Bevölkerung tatsächlich ist. Nicht umsonst ist beispielsweise Benzol als Bestandteil von Kerosin schon vor mehr als fünf Jahren von der „International Agency for Research on Cancer“ als hochgradig krebserregend eingestuft worden, wenn es über die Atemwege in den Körper gelangt oder über die Haut aufgenommen wird. Wie krebserregend Kerosin tatsächlich ist, lässt sich noch immer nicht sagen. Fakt ist, es sind noch weitere Substanzen in dieser „Suppe“ enthalten, die hochgradig gesundheitsgefährdend sind. Umso fragwürdiger ist die Tatsache, dass vorhandenen Untersuchungen bereits 20 Jahre und noch älter sind.

Angeblich soll das Bundesamt für Umwelt auf Initiative von Rheinland-Pfalz derzeit untersuchen, ob das Ablassen von Kerosin durch Flugzeuge gesundheitsgefährdend für für Mensch, Tier und die Umwelt ist. Das perfide daran ist die Tatsache, dass Kerosin (Flugbenzin) noch nicht einmal besteuert wird.

Sicherheitsmaßnahmen beim Ablassen von Kerosin
Die Korridore, in denen der Pilot Kerosin ablassen darf, sind in den Luftfahrt-karten nicht festgelegt, sollten lediglich folgenden Anforderungen erfüllen.
• die Flughöhe sollte mindestens 6.000 Fuß betragen
• es darf 15 Minuten lang kein anderes Flugzeug den Korridor durchfliegen, wo Kerosin abgelassen wurde
• während des Ablassens darf im Umkreis von 10 Meilen kein anderes Flugzeug sein
• es sollen möglichst wenige Menschen in der Region leben, wo Kerosin abgelassen wird.

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