Landesregierung will Kreise im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) zur Kasse bitten

Karikatur Ritter

Mainz. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 17/4994) hat die Landesregierung Proberechnungen zu den Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs offen gelegt. Die Gesetzesfolgenabschätzung belegt, dass die Landkreise ab 2018 gravierende Einnahmeverluste bei den Schlüsselzuweisungen des Landes zu erwarten hätten, würde der Referentenentwurf des Kommunalministeriums zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes umgesetzt.

Kreise als Verlierer der KFA-Reform – Gesetzespaket als Mogelpackung
„Im Vergleich zur noch geltenden Rechtslage büßen die Kreise ab 2018 bei der für sie wichtigsten Landeszuweisung, den finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen B 2, im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) mehr als 71 Mio. Euro im Vergleich zur geltenden Rechtslage ein. Hinzu kommt der beabsichtigte Wegfall von investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 8 Mio. Euro“, so der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz (LKT), Landrat Günther Schartz, Landkreis Trier-Saarburg.

Die Kreise müssten die fehlenden Einnahmen – die zur Deckung der weiter steigenden Kosten im Sozialbereich auf Dauer dringend benötigt werden – entweder durch einen Verzicht auf notwendige Investitionsmaßnahmen oder durch eine Anhebung der Kreisumlage kompensieren. Schartz: „Wir sehen uns in unserer Einschätzung, dass das Konzept zur Neuordnung der Schlüsselzuweisungen im Haushaltsjahr 2018 eine Mogelpackung darstellt, durch die aktuellen Ergebnisse der Proberechnungen bestätigt. Das Land schadet damit auch massiv dem ländlichen Raum und weicht den Grundsatz auf, dass im KFA jeder Einwohner des Landes gleichen Wert besitzt, unabhängig davon, wo er wohnt.“

Keil zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften
Schartz verwies auch darauf, dass das Land offensichtlich beabsichtige, einen Keil in die kommunale Familie zu treiben, indem eine Gebietskörperschaftsgruppe einseitig bevorteilt werde. Dies werde indes nicht gelingen. Der Landkreistag stelle den Bedarf der kreisfreien Städte nach einer verbesserten Einnahmesituation nicht in Abrede. „Bei Kassenkrediten in Höhe von 3,9 Mrd. Euro bei den kreisfreien Städten und ebenso insgesamt rd. 4 Mrd. Euro im Landkreisbereich ist für die beabsichtigte einseitige Verteilung weder Raum noch Begründung gegeben.“ Notwendig sei eine Stärkung des KFA insgesamt, die nach übereinstimmenden Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände mindestens 300 Mio. Euro betragen müsse, um die Haushalte auszugleichen und auch den aufgelaufenen massiven Schuldenberg sukzessive wieder abtragen und investieren zu können. Zuletzt hätten allein 13 von 24 Landkreisen ein negatives Eigenkapital in der Jahresbilanz mit einer Summe von fast 700 Mio. Euro ausgewiesen. „Alle Gebietskörperschaftsgruppen brauchen dringend eine Verbesserung ihrer finanziellen Grundausstattung durch das Land“, so der Appell des LKT-Vorsitzenden an die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen.

Weitere Kritikpunkte des Landkreistages
Die erst für 2019 angekündigte Erhöhung der sogenannten Verstetigungssumme im KFA (Ausgangsbasis für die Verteilung von Schlüsselzuweisungen) um 60 Mio. Euro zur Refinanzierung der neuen Schlüsselzuweisungen C 3 an die Städte sei für den Landeshaushalt ein Null-Summen-Spiel, da dieser Betrag der sog. Finanzreserve der Kommunen im KFA entnommen werde. Unverständlich sei auch, warum das Land den KFA ständig verkompliziere, anstatt – transparent – die vorhandenen Ausgleichsmechanismen mit zusätzlichen Landesmitteln zu stärken.

Stattdessen plane man seitens des Landes für 2020 erneut einen erheblichen Eingriff in den KFA, indem der Wegfall der Einnahmen des Landes aus der Gewerbesteuerumlageanhebung, die seit 2014 in Höhe von 27 % (dies entspricht 54 Mio. Euro) an die Kommunen als Mehrbelastungsausgleich weiterzuleiten sind, nicht kompensiert werden soll. „Das Land kassiert damit seine eigenen – wenn auch bei Weitem nicht ausreichenden – Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) vom 14.02.2012 ersatzlos wieder ein“, so Schartz. Mit seiner damaligen Entscheidung habe der VGH die Finanzausgleiche der Jahre 2007 bis 2012 für verfassungswidrig erklärt. Die vom Gericht geforderte „spürbare“ Erhöhung des KFA sah das Land mit einer 2014 erfolgten Aufstockung um 50 Mio. Euro als erfüllt an. „Das Land wirft seine Kommunen damit auf den Stand aus der Zeit vor dem Richterspruch zurück, anstatt die Folgen der festgestellten Verfassungswidrigkeit endlich aufzuarbeiten“, so Schartz abschließend.

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