14-jähriger Junge löst Polizeieinsatz am Trierer Hauptbahnhof aus

Gegen 10.30 Uhr am Mittwochmorgen, 14. März, informierte ein Zeuge die Polizei über einen Mann, der auf dem Dach des Alleencenters in Trier mit einer Waffe stehen würde. Bereits kurze Zeit später nahmen die Beamten einen 14-Jährigen vorläufig fest. Verletzt wurde niemand.

Er sah den jungen Mann auf dem Dach stehen und eine Waffe in der Hand halten. Der Zeuge meldete seine Beobachtung umgehend der Polizei. Noch während der Zeuge den eingesetzten Polizeibeamten vor Ort den Sachverhalt schilderte, lief eine Person an ihnen vorbei, die bei Erkennen der Polizeibeamten sofort flüchtete. Da die Personenbeschreibung des Täters auf den Flüchtenden zutraf, verfolgten die Beamten ihn. Mit vorgehaltener Dienstwaffe stellten die Polizisten den Tatverdächtigen. Als sie ihn kontrollierten, fanden sie zwei Softair-Pistolen und ein langes Küchenmesser bei ihm. Es stellte sich heraus, dass der junge Mann erst 14 Jahre alt ist. Die Anscheinswaffen wurden sichergestellt. Verletzt wurde niemand. Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an.

Erst letzte Woche informierte die Polizei Trier die Öffentlichkeit über mögliche Gefahren und Konsequenzen sorgloser Nutzung von z.B. Softair-Waffen, die für Außenstehende nicht als Spielzeugwaffen erkennbar sind, nachdem im Februar solch sorgloser Umgang mit Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit gleich drei Polizeieinsätze auslöste. Softair-Waffen unterliegen dem Waffengesetz. Das Führen solcher Softair-Waffen, die nach ihrer äußeren Form den Anschein von echten Schusswaffen hervorrufen, außerhalb der eigenen Wohnung / des eigenen Grundstücks ist nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten. Die Ermittlungen und möglichen rechtlichen Strafen, die ein solches Verhalten mit sich führt, sind nur ein kleiner Teil der Konsequenzen.

Denn auf den ersten und zweiten Blick ist oftmals nicht erkennbar, ob es sich um eine echte Schusswaffe, eine Anscheins- oder eine Spielzeugwaffe handelt. Die Polizei muss Hinweise auf solche Vorfälle sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt. Das kann von der Kontrolle mit gezogener Dienstwaffe bis hin zum Einsatz von Spezialeinheiten führen.

Die Polizei warnt darum nochmals eindringlich vor dem leichtfertigen Umgang mit Waffen aller Art sowie mit Spielzeugwaffen, die dem Anschein nach für scharfe Schusswaffen gehalten werden können!

Mehr Informationen zu dieser Pressemitteilung finden Sie hier: http://s.rlp.de/80H

 

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