Betreuung eines terrorverdächtigen strafunmündigen Jugendlichen

Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung müssen dringend neu geordnet werden

Christian Baldauf: stellvertretender Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion RLP

Integrationsministerin Spiegel hat bestätigt, dass ein mutmaßlicher Salafist als Betreuer eines terrorverdächtigen strafunmündigen Jugendlichen aus Ludwigshafen eingesetzt wurde. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:

„Die Landesregierung und insbesondere die beteiligten Ministerien für Integration bzw. Jugend und das für Sicherheitsfragen zuständige Innenministerium haben die Stadt Ludwigshafen mit dem Problem viel zu lange alleine gelassen. Das hat sich schon bei der Suche nach einer adäquaten Unterbringung für den terrorverdächtigen Jugendlichen gezeigt. Während vor Ort händeringend nach einer passenden Einrichtung gesucht wurde, ist der Landesregierung wieder einmal nichts Besseres als der Ruf nach Berlin eingefallen.

Ein entscheidender Webfehler besteht im Kompetenzwirrwarr zwischen Frau Spiegel und Herrn Lewentz. Das ist kontraproduktiv. Es geht hier um zentrale Belange der Inneren Sicherheit. Das ist eine Frage, die dort beantwortet werden muss, wo die Fachleute sitzen: Im Innenministerium. Das Integrationsministerium mit Frau Spiegel ist dafür ungeeignet.

Bereits beim Thema Islamismusprävention ist das zuvor deutlich geworden. Frau Spiegel hat auch diesbezüglich gezeigt, dass sie den Anforderungen nicht gewachsen ist. Hier hatte das grün geführte Ministerium zunächst  einen Träger aus der Sozialarbeit ausgewählt, der keinerlei Erfahrung im Umgang mit Extremisten hat. Nach einem Jahr hat Frau Spiegel die Lage durch die Verlagerung dieser Aufgabe in das Landesamt für Soziales und Jugend noch verschlimmbessert und damit den falschen Ansatz fortgeschrieben. Das Thema gehört nicht ins Integrationsministerium, sondern in das Innenministerium.

Die Ministerpräsidentin muss sich nun endlich von Koalitionsrücksichtnahmen lösen und von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen. Sicherheitsrelevante Entscheidungen dürfen nicht dadurch ausgebremst werden, dass die Zuständigkeiten falsch verteilt sind.“

 

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