Brandstiftung im Dienstgebäude des Jugendamts Trier am 21.10.2016 Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen zwei Tatverdächtige

Trier. Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen zwei aus Trier stammende Tatverdächtige, einen 25- jährigen Mann und einen 16-jährigen Jugendlichen, Anklage zum Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Trier wegen Diebstahls im besonders schweren Fall und Brandstiftung erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in der Nacht zum 21.10.2016 in das Dienstgebäude des Jugendamts der Stadt Trier am Augustinerhof eingestiegen zu sein, um dort nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen, und das Gebäude anschließend in Brand gesetzt zu haben.

Nach dem Ergebnis der von der Kriminalinspektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für überwiegend wahrscheinlich: In der Tatnacht kletterten die Angeschuldigten über ein seinerzeit am Gebäude  angebrachtes Gerüst in das oberste Stockwerk des 3-stöckigen Gebäudes. Dort drückten sie ein auf Kipp stehendes Fenster eines Büros ein und stiegen durch die Öffnung in das Innere des Gebäudes. Sie durchsuchten die umliegenden Büroräume und entwendeten verschiedene Gegenstände, unter anderem fünf Computermodems, die sie später verkaufen wollten. Ferner beschmierten sie Wände mit verschiedenen Parolen, von denen sich eine inhaltlich in herabwürdigender Weise gegen das Jugendamt bzw. dessen Mitarbeiter richtete.

Als die Angeschuldigten realisierten, dass sie durch ihre Taten Spuren hinterlassen hatten, beschlossen sie, Feuer zu legen, um diese zu beseitigen. Mit einem Feuerzeug wurden an mehreren Stellen Akten und sonstige Papiere angezündet. Hierdurch gerieten Büromöbel und verschiedene Gebäudeteile in Brand. Es entstand ein Sachschaden von mehr als 120.000 Euro.

Die Angeschuldigten haben die Tatbegehung eingeräumt und angegeben, sich spontan und ohne weitere Planung zu der Tat entschlossen zu haben. Das Feuer hätten sie gelegt, um die hinterlassenen Spuren zu beseitigen. Das Jugendschöffengericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Der 25-jährige Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme in Haft. Gegen den 16-Jährigen ist ebenfalls Haftbefehl erlassen worden. Dieser ist jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

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