Fettabscheider: DEHOGA Präsidium stellt fest, dass viele Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig sind !

DEHOGA Präsident Rheinland-Pfalz – Gereon Haumann

Bad Kreuznach. In der wieder entfachten Debatte um die Installation von sogenannten Fettabscheidern in der Gastronomie und Hotellerie der Stadt Bad Kreuznach geht der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) jetzt erneut für seine Mitgliedsbetriebe auf die Barrikaden.

Den gelisteten Betrieben sind jetzt die schriftlichen Bescheide der Stadtverwaltung ins Haus geflattert und verpflichten diese nach Eingang des Bescheides binnen von zwei Monaten solche Fettabscheider einzubauen oder nachzurüsten. Im Falle einer Missachtung droht Bürgermeister Heinrich den Betreibern sogar mit drastischen Bußgeldern. Dieser Vorgehensweise widerspricht der DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V. vehement.

In der jüngsten Präsidiums-Sitzung des DEHOGA Rheinland-Pfalz wurden nachfolgende Punkte einstimmig beschlossen:

  1. Es wird festgestellt, dass die Bescheide fehlerhaft und somit rechtswidrig sind.
  2. Eine Belastung des Abwassers der Stadt Bad Kreuznach durch zu hohe Fett- bzw. Ölbestandteile ist nicht gegeben.
  3. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. fordert seine Mitglieder, die keine warmen Speisen in ihrem Betrieb zubereiten, zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die ergangenen Bescheide auf.

Die Stadtverwaltung stützt sich in der Begründung der Bescheide zwar auf § 13 Abs. 2 der Entwässerungssatzung der Stadt Bad Kreuznach. Aber die Satzung enthält keine konkreten Regelungen. „Dies führt zum einen zu einer Rechtsunsicherheit. Zum anderen führt die flächendeckende Verpflichtung von gastgewerblichen Betrieben zum Nachweis und zur Unterhaltung von Fettabscheidern ohne Bezugnahme auf die Art und Größe des Betriebs, und unabhängig von einer Prüfung, ob in dem Betrieb eine Speisezubereitung bzw. eine Zubereitung warmer Speisen erfolgt, zur Rechtswidrigkeit der Bescheide“, erklärt Präsident Gereon Haumann den Beschluss des Verbandes für die Mitgliedsbetriebe gegen diese Bescheide vorzugehen.

„Es muss vor allem zunächst die Verhältnismäßigkeit der Notwendigkeit eines Fettabscheiders für den jeweiligen gastronomischen Mitgliedsbetrieb geprüft werden. Eine solche Anlange kostet gut und gerne rund 6.000 € zuzüglich der jährlichen Wartungs- und Instandhaltungskosten für den Unternehmer. Die Stadtverwaltung ist deshalb dringend aufgefordert messbare und nachweisliche Zahlen, die eine kritische Belastung durch öl- oder fetthaltige Flüssigkeiten aus der Gastronomie im Abwassersystem sowie eine Störung bei dessen Aufbereitung belegen, auf einen Verhandlungstisch zu legen. Alles andere grenzt an reine Willkür und lässt ein Politikum vermuten“, betont der Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz Gereon Haumann.

Haumann fordert den Stadtrat auf, den Feldzug des Bürgermeisters gegen das Gastgewerbe in Bad Kreuznach zu stoppen. „Jetzt ist die Politik gefordert! Ansonsten wird Bad Kreuznach auf lange Zeit die rote Laterne bei der Entwicklung der touristischen Kennziffern behalten. Der Bürgermeister beschädigt massiv das Ansehen und Image des Gastgewerbes. Damit schadet er auch der Stadt. Die Frage ist, wie lange der Stadtrat sich diese Rufschädigung einer wichtigen Wirtschaftsbranche durch seinen Bürgermeister leisten will“, so Präsident Gereon Haumann abschließend.

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