Flughafen-Hahn: Interessierte Bieter zu Abgabe konkreter Angebote aufgefordert

Die interessierten Bieter für den Flughafen Hahn werden mit einem sogenannten Prozeßbrief schriftlich aufgefordert, bis zum 21. Oktober ein konkretes Angebot zum Erwerb der Mehrheitsanteile am Flughafen abzugeben. „Das Verkaufsverfahren läuft planmäßig und wird nun in die zweite Verfahrensphase gehen“, sagte Innenminister Roger Lewentz in Mainz. Derzeit liegen 13 substantiierte Interessenbekundungen von Unternehmen und Privatpersonen vor. Jetzt müssen die Interessenten ihr ernsthaftes Interesse belegen und zu einem belastbaren Angebot weiterentwickeln.

In dieser Phase werden die Einblicke in die wirtschaftlichen Daten der Flughafengesellschaft FFHG weiterlaufen , Gespräche mit dem Management der FFHG ermöglicht und erste Gesprächsrunden zu dem vom Land vorzulegenden Kaufvertragsentwurf stattfinden. Im Anschluss soll dann die abschließende Verhandlungsphase mit dem meistbietenden Interessenten erfolgen.

Der Prozessbrief fordert die Interessenten auf,

  • bis zum 21. Oktober eine rückzahlbare Sicherheitsleistung in sechsstelliger Höhe (250.000 Euro) zu hinterlegen. Damit soll nachgewiesen werden, dass das Interesse ernsthaft ist;
  • ihre Qualifikation zur Umsetzung ihres Konzeptes und der Finanzierung zu erläutern;
  • ihr Einverständnis zu erklären, dass sie den Kaufpreis vor Vertragsunterzeichnung hinterlegen.

Der Prozessbrief weist ebenso darauf hin, dass der Verkäufer die Integrität der Bieter prüfen wird. Der Prozeßbrief wurde auch der EU-Kommission vorgelegt.

 

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