Grüngutdeponie in Feusdorf abgebrannt

Die Feuerwehrbereitschaft der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Lissendorf rückten zu den Löscharbeiten aus. Heute am Donnerstag, 27.04.2017 gegen 10:15 Uhr bemerkte eine Gartenbaufirma den Brand als sie Grüngut abladen wollte. Sofort wurde die Feuerwehr Feusdorf durch die integrierte Leitstelle alarmiert. Zusätzlich wurde sechs Minuten später die Feuerwehrbereitschaft der VG Oberen Kyll und nach 20 Minuten die Feuerwehr Lissendorf alarmiert.

Beim Eintreffen der Feuerwehr stand die Deponie voll in Flammen. Nach einer Erkundung entschloss man sich das Grüngut kontrolliert abbrennen zu lassen. Dabei sollte durch die Räumung einer Schneise ein Teil des Grünguts gerettet werden. Zurzeit brennt die Deponie noch. Hier hat die Leitung der Feuerwehr wohl großes Glück gehabt, dass es sich um einen Flächenbrand handelte bei dem keine Menschenleben in Gefahr waren. Man muss sich jetzt wohl eingehende Gedanken über die Tagesalarmbereitschaft bzw. Alarm- und Ausrückordnung machen.

Hintergrund:

Laut Gesetz muss die erste wirksame Hilfe 10 Minuten nach Eingang des Notrufes bei der Leitstelle vor Ort sein.  Sieben Minuten nach Alarmierung meldete sich die Feuerwehr Feusdorf noch nicht.

Dann entschloss man sich auf der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) die Feuerwehrbereitschaft zu alarmieren. Nach 15 Minuten trafen dann das Tanklöschfahrzeug und das Mannschaftstransportfahrzeug ein, Beide Fahrzeuge kamen aus Jünkerath.  Jetzt standen acht Feuerwehrleute für die Löscharbeiten zur Verfügung. Die dann nachalarmierte Feuerwehr Lissendorf stand dann mit zwei Feuerwehrleuten nach weiteren acht Minuten vor Ort zur Verfügung.

Wie will die Wehrleitung eine acht bzw. zehn -minütige Hilfeleistungsfrist, die gesetzlich festgeschrieben ist, gewährleisten? Wären Menschenleben in Gefahr gewesen, wäre die Hilfe vielleicht zu spät eingetroffen.

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