„Ja zum Nürburgring“ reicht Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission ein

Der Verein „Ja zum Nürburgring“ wird Klage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 1. Oktober 2014 im Beihilfeverfahren des Nürburgrings einreichen.

Der Nürburgring braucht eine rechtlich und wirtschaftlich stabile Zukunft. Das Verkaufsverfahren hat jedoch zu einem völlig anderen Ergebnis geführt.

„Das Verkaufsverfahren hat den Nürburgring in ein rechtliches Chaos gestürzt“, beschreibt der Vorsitzende des Vereins, Otto Flimm, den aktuellen Zustand. „Ohne große Rücksicht auf geltendes EU-Recht wurde ein Bieter bevorzugt, der schon bei der Zahlung der ersten kleinen Kaufpreisraten ins Stolpern kam. In beispielloser Weise sorgten die Insolvenzverwalter dann dafür, dass der Käufer ausgetauscht wurde, um den Schein der EU-Konformität aufrechtzuerhalten.“ Alle Bemühungen des Vereins um eine stabile Lösung, die sich an den Bedürfnissen des Motorsports (speziell des Breitensports), der Industrie und der Region orientierte, liefen ins Leere. In diesen verschiedenen Gruppen ist die Unzufriedenheit über den Verlauf des Verkaufsprozesses deutlich zu spüren, zumal bisher nicht die langfristig stabile Lösung dabei herausgekommen ist, die für den Breitensport und die Region überlebenswichtig sind.

„Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass das Verkaufsverfahren nicht EU-konform ab-gelaufen ist.“, begründet der Vorsitzende Otto Flimm diesen wichtigen Schritt. „Die Klage ist somit unvermeidlich, damit die Rechtslage mit Hilfe der Europäischen Gerichte in Luxemburg geklärt wird.“

„Das Bietverfahren hat die marktübergreifend wirkenden Wettbewerbsverzerrungen nicht beseitigt. Der Verkauf der Gesamtanlage an einen einzelnen Käufer hat zur Folge, dass der wettbewerbswidrige Vorteil zugunsten eines privaten Investors zementiert wird. Das europäische Beihilfenrecht fordert aber gerade eine Unterbrechung des wettbewerbsverzerrenden Zustandes. Wirtschaftliche Kontinuität muss ausgeschlossen sein“, fasst der Rechtsanwalt des Vereins, Dr. Dieter Frey, Partner der Kölner Sozietät FREY Rechtsanwälte Partnerschaft, zusammen. „Weiterhin greifen wir an, dass das Verfahren weder transparent noch diskriminierungsfrei abgelaufen ist.“

Die Kritikpunkte am Bietverfahren hatte der Verein gegenüber der Europäischen Kommission in mehreren Beschwerden in 2013 und 2014 vorgebracht, da der Verein „Ja zum Nürburgring“ sowohl als Bieter als auch als Vertreter der Interessen des gesamten Motorsports, der Veranstalter und der Region direkt und unmittelbar am Verkaufsprozess beteiligt und damit direkt betroffen ist.

Gegen den Beschluss hatte der Verein zudem am 10. Dezember 2014 bei der Kommission Beschwerde eingereicht, verbunden mit der Aufforderung, die Entscheidung zu widerrufen. „Die Kommission ist nach unserer Prüfung in wesentlichen Punkten unrichtig über das Verkaufsverfahren informiert worden“, stellt Flimm klar.

„Allein schon aus diesem Grund muss der Beschluss widerrufen werden.“ Bisher steht die Reaktion der Kommission zu dieser Beschwerde noch aus. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses vom 1. Oktober 2014 beginnt jedoch die zweimonatige Klagefrist zu laufen, so dass die Entwicklung der Beschwerde nicht weiter abgewartet werden kann.

„Wir wollen erreichen, dass das gesamte Verkaufsverfahren auf den Prüfstand kommt, und nicht etwa nur die Vorgänge rund um das Zuschlagsverfahren“, erklärt Otto Flimm. „Es ist höchste Zeit, dass reiner Tisch gemacht wird.“ Die Bewertung durch die Europäischen Gerichte wird Klarheit schaffen und verhindern, dass beteiligte Parteien zur Verfolgung eigener Interessen das EU-Recht noch weiter unterlaufen.

Ziel des Vereins ist weiterhin die Schaffung einer für den Nürburgring und für alle Beteiligten verträglichen und langfristig stabilen Lösung. Dieser Zustand ist bisher nicht erreicht, und es wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern, bis sich Rechtssicherheit einstellt.

 

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