Klage wegen Korruptionsverdacht gegen früheren Geschäftsführer des Flughafens Hahn und andere

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach umfangreichen Ermittlungen gegen einen ehemaligen Geschäftsführer, einen früheren Prokuristen der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, eine ihm nahestehende Person und den Eigentümer einer Dienstleistungsgesellschaft Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben. Den Angeschuldigten werden in der kürzlich zugestellten Anklageschrift folgende Taten zur Last gelegt: Der ehemalige Geschäftsführer sowie der frühere Prokurist sollen im April 2009 einen zwischen der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sowie einem Dienstleistungsunternehmen bis zum 31.12.2011 bestehenden Passagierabfertigungsvertrag vorzeitig und unter Verletzung einer für den Verlängerungszeitraum bestehenden europaweiten Ausschreibungspflicht bis zum 31.12.2015 verlängert haben, um so einen Wettbewerb zu verhindern.

Im Gegenzug soll der angeklagte Eigentümer der Dienstleistungsgesellschaft den früheren Verantwortlichen der Gesellschaft finanzielle Zuwendungen versprochen und auch an sie und eine dem früheren Prokuristen nahestehende und ebenfalls angeklagte Person geleistet haben. Dem früheren Geschäftsführer sollen auf der Grundlage eines zur Verschleierung abgeschlossenen Beratervertrages 75.000 Euro zugeflossen sein. Der dem früheren Prokuristen nahestehenden Person sollen auf der Grundlage eines zum Schein abgeschlossenen Arbeitsvertrages 3.600 Euro sowie als Sonderzahlung 50.000 Euro zugeflossen sein. Außerdem sollen auf Veranlassung des angeklagten Eigentümers der Dienstleistungsgesellschaft eine dem ehemaligen Geschäftsführer nahestehende Person sowie eine dem ehemaligen Prokuristen nahestehende Person jeweils ein Kraftfahrzeug deutlich unter Marktwert veräußert worden sein. Die Gesamtsumme der Zuwendungen beläuft sich auf insgesamt 153.850 Euro.

Die Staatsanwaltschaft bewertet das Verhalten der früheren Verantwortlichen der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH als Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in Tateinheit mit Untreue, das Verhalten des angeklagten Eigentümers  der Dienstleistungsgesellschaft als Bestechung im geschäftlichen Verkehr und das Verhalten der angeklagten, dem früheren Prokuristen nahestehenden Person als Beihilfe zur Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr.

Alle Angeschuldigten bestreiten die Tatvorwürfe. Das Landgericht Koblenz hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher noch nicht entschieden.

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