Kleine Grundschulen: Vier Schulen sollen schließen, Bingen-Gaulsheim, Oberkail, Pünderich und Schöndorf bleiben

Trier/Rheinland-Pfalz.  Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Schulaufsichtsbehörde hat 40 kleine Grundschulen von insgesamt 962 Grundschulen in Rheinland-Pfalz überprüft. All diese Schulen erfüllten die vom Schulgesetz geforderte Mindestzügigkeit von einer Klasse pro Jahrgang schon lange nicht mehr.

Nach einer ersten Prüfung im Herbst letzten Jahres blieben noch acht Schulstandorte übrig, für die ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden sollte. Nach weiteren ausführlichen Gesprächen entschloss sich die Schulaufsichtsbehörde, nun für insgesamt vier dieser Schulstandorte das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten. „Wir haben es uns mit diesem umfangreichen Überprüfungsverfahren wirklich nicht leicht gemacht, denn wir wollen weiterhin ein dichtes Netz an Grundschulen in unserem Land vorhalten. Nur da, wo sich keine nachvollziehbaren, schulischen Ausnahmegründe für den Erhalt des Standortes finden ließen, leiten wir ein Verfahren zur Aufhebung des Schulstandortes ein“, so ADD-Präsident Thomas Linnertz.

Ein Aufhebungsverfahren wird demnach für die Schulstandorte Reifferscheid, Lieg, Frankenstein und Herkersdorf eingeleitet.

Der Standort Bingen-Gaulsheim bleibt erhalten, da in der benachbarten Grundschule Bingen-Kempten keine ausreichenden Aufnahmekapazitäten für die Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. Der Schulweg zur übernächstgelegenen Schule Burg Klopp wäre deutlich länger als die in den maßgeblichen „Leitlinien für ein wohnortnahes Schulangebot“ vorgegebenen 30 Minuten. Die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Standort hat der Schulträger bereits angekündigt. Im Schulbezirk der Grundschule Oberkail werden in den nächsten Jahren wieder deutlich mehr Kindern leben, so dass ab 2020 sogar die Bildung von einer Jahrgangsklasse möglich ist. Die Grundschulen Schöndorf und Pünderich bleiben ebenfalls erhalten, weil – wie von den Schulträgern vorgetragen – bei Aufhebung der Schulen, die räumlichen Kapazitäten an den Nachbarschulen Gusterath und Zell nicht ausreichen würden. Im Falle einer Klassenmehrbildung würden eventuell Erweiterungsbauten erforderlich. Die betreffenden Schulträger sind jedoch aufgefordert, die Schulstandorte im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung unter besondere Beobachtung zu stellen, hierbei wird die ADD sie begleiten. Der Träger der Grundschule Pünderich hat bereits angekündigt, den Grundschulstandort im nächsten Jahr selbstverantwortlich zu schließen, sollte die Zahl der Schülerinnen und Schüler noch weiter sinken. Das ist im Sinne der angestrebten verbindlichen Schulentwicklungsplanung für den Grundschulbereich durch die verantwortlichen Träger vor Ort, die nun auch ins Schulgesetz aufgenommen werden soll, absolut begrüßenswert.

Geprüft wurde bei allen in Frage stehenden Standorten unter anderem, ob die Schulen künftig durch steigende Schülerzahlen wieder dauerhaft mehr Klassen bilden können, ob eine weitere Schule in erreichbarer Nähe ist und diese genügend Kapazität hat, die Schülerinnen und Schüler auch aufnehmen zu können und wie die jeweilige Schule von den Eltern vor Ort angenommen wird. „Alle Schulstandorte wurden individuell und sehr ausführlich geprüft, um ein zukunftssicheres Grundschulangebot wohnortnah zu erhalten. Dennoch ist es eine ständige Aufgabe der Schulträger vor Ort, sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung rechtzeitig und dauerhaft mit den Perspektiven aller Schulstandorte zu beschäftigen“, so ADD-Präsident Linnertz.

Ein Aufhebungsverfahren wird im Einzelnen für folgende Schulstandorte eingeleitet:

Die Grundschule in Lieg hat eine Kombiklasse mit 14 Kindern. Bei Einschulung aller Schülerinnen und Schüler des bisherigen Schulbezirks wäre die Bildung von maximal zwei Kombiklassen statt der vorgeschriebenen vier Klassen möglich. Zudem liegt ein Antrag auf Änderung des Schulbezirks vor, dem entsprochen werden soll. Dadurch würde die Zahl der einzuschulenden Kinder, im dann nur noch die Ortsgemeinden Lieg und Lütz umfassenden Schulbezirk, weiter sinken. Die Grundschule Treis-Karden kann die verbleibenden Schülerinnen und Schüler aufnehmen.

Die Grundschule Reifferscheid hat eine Kombiklasse mit zwölf Schülerinnen und Schülern. Auch bei Einschulung aller Kinder des Schulbezirks könnten erst in fünf Jahren lediglich zwei Kombiklassen gebildet werden. Der von der Verbandsgemeinde in Auftrag gegebene Schulentwicklungsplan schlägt die Aufhebung des Schulstandortes vor. Aufnehmende Grundschule ist die Grundschule Antweiler.

Die Grundschule in Frankenstein hat eine Kombiklasse mit 16 Schülerinnen und Schülern. Bei Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks könnten nicht mehr als zwei Kombiklassen gebildet werden. Die Grundschule Hochspeyer nimmt die Kinder auf.

Die Grundschule Herkersdorf ist eine Sprengelschule der Grundschule Kirchen und hat zwei Kombiklassen mit insgesamt 30 Schülerinnen und Schülern. Für das kommende Schuljahr wird mit 25 Kindern in zwei Kombiklassen gerechnet.

Es gibt bereits jetzt viele Kinder, die zur Grundschule Kirchen gewechselt haben. Diese Grundschule hat ausreichend Kapazitäten zur Aufnahme der Schülerinnen und Schüler.

Der nächste Schritt zur Aufhebung der vier Schulstandorte sind nun förmliche Verfahren nach dem Schulgesetz. Dabei werden zunächst der Schulausschuss, der Schulelternbeirat sowie der Regionalelternbeirat beteiligt und das Mitbestimmungsverfahren mit dem Bezirkspersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Grundschulen eingeleitet. Die Aufhebung der Standorte ist grundsätzlich zum nächsten Schuljahr 2018/2019 vorgesehen.

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