Konsequenzen aus Urteil des VGH zum Pensionsfonds

CDU-Landtagsfraktion beantragt Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses

Zu den Auswirkungen des aktuellen Urteils des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) zum Pensionsfonds auf die laufenden Haushaltsberatungen hat die CDU-Landtagsfraktion eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Adolf Weiland:

„Das Urteil des VGH hat weitreichende Folgen. Nicht zuletzt fordert das Gericht von der Landesregierung eine verfassungsgemäße Ausgestaltung bzw. die Abwicklung des Pensionsfonds. Wir stehen mitten in den Beratungen des Doppelhaushalts 2017/2018. Finanzministerin Ahnen muss jetzt für die Landesregierung erstmals gegenüber dem Parlament darlegen, wie sie den Forderungen des VGH gerecht werden will.

Zudem haben wir den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses gebeten, mit den anderen Fraktionen Einvernehmen darüber herzustellen, dass die für kommenden Donnerstag (02.02.) vorgesehene abschließende Beratung des Doppelhaushalts 2017/2018 im Ausschuss ausgesetzt wird. Solange die haushaltsrechtlichen Folgen des Urteils des VGH für den Haushalt 2017/2018 nicht im Einzelnen geklärt sind, kann eine Beschlussfassung darüber im Ausschuss nicht erfolgen.”

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