Land muss musikalische Bildung anerkennen – Zuschüsse für Musikschulen und Laienmusik erhöhen

Der Landkreistag Rheinland-Pfalz unterstützt den Landesmusikrat in seiner Forderung nach einer verbesserten Finanzausstattung der kommunalen Musikschulen und der Laienmusikverbände.

Der Landesmusikrat als Dachverband der Musikszene in Rheinland-Pfalz hat vor wenigen Tagen unmissverständlich auf die hohen finanziellen Defizite in der Förderung der musikalischen Ausbildung und der Laienmusik hingewiesen. Die Zuschüsse des Landes sind für die Laienmusikverbände seit 25 Jahren unverändert! Bei den Musikschulen gab es zwar Anpassungen der Zuschüsse, aber bei Weitem nicht im Verhältnis zu den steigenden Kosten. Das Land ist in der Kulturförderung auf den letzten Plätzen in Deutschland. Die im Landtagswahlkampf von allen Parteien in Aussicht gestellte verbesserte Kulturförderung ist bisher nicht in Sicht, geschweige denn ein „Kulturfördergesetz“ mit einer verbindlichen Regelung für alle. Der Landkreistag sieht hier – genau wie die Musikszene – erhebliche Defizite, denn „musikalische Bildung ist auch soziale Bildung“. Sie dient der Gemeinschaft also genauso wie der Sport, die politische Bildung oder andere soziale Bildungsaktivitäten.

Land setzt sich in Widerspruch zu eigenen sozialen Zielen

Besonders bei den Musikschulen führt die niedrige Förderung, die gerade 7 % der Finanzierung ausmacht, zu erheblichen Verwerfungen. Um den Mangel auszugleichen, müssen die Kreise und Städte, die vorwiegend Träger der öffentlichen Musikschulen sind, immer tiefer in die Tasche greifen. Dies führt allerdings seit Jahren zu heftigen Rügen des Rechnungshofes, der hier eine „freiwillige Leistung“ sieht. Folge ist, dass dann die Eltern- und Schülerschaft immer stärker mit Gebühren belastet wird. Dies wiederum führt zur Benachteiligung sozial schwacher Nutzergruppen. „Die eigenen Aussagen, sozial schwachen Menschen zu helfen, werden so vom Land selbst konterkariert“, so der Landkreistag. „Es gab einmal das Ziel, die Musikschulen je zu einem Drittel durch Land, Kommune und Nutzer zu finanzieren. Das ist lange vorbei. Jetzt reden wir über eine Quote von 40 % bis 50 % durch die Nutzer, 40 % bis 50 % durch die Kommune und maximal 10 % vom Land“, so Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistages.

Bildungsauftrag und soziale Kompetenzen endlich anerkennen

Der Landkreistag unterstützt ebenfalls intensiv die Argumentation der Musikverbände zu deren Bildungsauftrag. „Wir sind als Einrichtungsträger froh über jede Initiative, die von den Vereinen in den Schulen, Kitas und allen Orten erfolgt. Über Ganztagsangebote hat man vor 25 Jahren nirgends gesprochen. Jetzt sind die Strukturen da und bereichern die Angebote in den Einrichtungen. Die Förderung ist aber auf dem damaligen Stand geblieben“, so Schartz. Das sei ungerecht und aktuell bei einem Überschuss des Landeshaushalts von 900 Mio. € auch niemandem mehr zu erklären. „Da sind die geforderten Summen von 1,4 Mio. € ja wirklich anständig und vertretbar“, so der Landkreistag in seiner Mitteilung.

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