Leichenfund in Mehrfamilienhaus in Trier-Nord – Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen 50-jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 50-jährigen Mann aus dem Obdachlosenmilieu Anklage wegen Mordes an einer 57 Jahre alten Frau erhoben, deren sterblichen Überreste am 16.09.2016 bei Aufräumarbeiten auf dem Dachboden eines Mehrfamilienhauses in Trier-Nord gefunden worden waren. Die Staatsanwaltschaft geht aus den bereits in der Pressemitteilung vom 24.11.2016 dargelegten Gründen davon aus, dass die Frau im März 2012 Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist. Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält sie folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich:

Der Angeschuldigte hielt sich im März 2012 gemeinsam mit einer Begleiterin für einige Zeit als Gast in der Wohnung des späteren Tatopfers in einem Mehrfamilienhaus in Trier-Nord auf. Der Angeschuldigte und seine Begleiterin gehörten dem Obdachlosenmilieu an, in dem auch die Geschädigte verkehrte. Zwischen dem Angeschuldigten und der Geschädigten, die zu früherer Zeit eine Beziehung miteinander gehabt haben sollen, soll es während des Aufenthalts in der Wohnung zu Streitigkeiten gekommen sein, die zunächst verbal geführt wurden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte aus Verärgerung hierüber den Entschluss fasste, die 57-Jährige zu töten. Bei einer ihm günstig erscheinenden Gelegenheit soll er von hinten an die Frau herangetreten sein, als diese auf einem Sessel saß und sich keines Angriffs versah, und sie mit einem Wollschal erdrosselt haben.

Die Leiche verpackte der Angeschuldigte später in einen Schlafsack und trug sie aus der Wohnung auf den Dachboden des Mehrfamilienhauses, wo er sie an einer abseitigen Stelle ablegte und mit mehreren Decken überdeckte, um sie zu verstecken. Dort blieb sie bis zu ihrem Auffinden mehr als 4 Jahr später unentdeckt. Anschließend flüchtete der Angeschuldigte und verließ den Raum Trier.

Gegen den Mann, der bereits erheblich vorbestraft ist, besteht auf der Grundlage der im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse der hinreichende Tatverdacht des – heimtückisch begangenen – Mordes. Er bestreitet, die Tat begangen zu haben. Gegen ihn hat das Amtsgerichts Trier im November 2016 Haftbefehl erlassen. Dieser besteht fort. Der 50-Jährige befindet sich allerdings bereits seit geraumer Zeit in anderer Sache in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Hessen. Im Januar 2015 ist er vom Landgericht Darmstadt wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ihm wird in jenem Verfahren vorgeworfen, im April 2012 in Rüsselsheim einen Obdachlosen getötet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage ist zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

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