Minister Lewentz gibt Startschuss für „Unser Dorf hat Zukunft“

Innenminister Roger Lewentz hat den Startschuss für den Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gegeben. „In diesem Jahr haben 23 Ortsgemeinden sich über den Kreis- und Gebietsentscheid für den Landesentscheid qualifiziert. Insgesamt haben sich in diesem Jahr 193 Gemeinden am Wettbewerb beteiligt. Die Dörfer und damit die Dorfgemeinschaften sind aufgerufen, ihren Ort, ihr unmittelbares Lebensumfeld aktiv zu gestalten und zukunftsfähig zu entwickeln. Strukturelle Veränderungen und die Gestaltung des demografischen Wandels stehen im Focus des Dorfwettbewerbes. Dabei sollten beispielhafte Aktivitäten und Initiativen herausgestellt werden, die zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven und der Steigerung der Lebensverhältnisse in den Dörfern beitragen“, so Lewentz.

2017 wird neben den zwei Sonderpreisen für vorbildliche Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung der Dörfer in der Haupt- und Sonderklasse (Preisgeld je 3000 Euro) und dem Sonderpreis „Demografiepreis Dorferneuerung“ (Preisgeld 5000 Euro) erstmals ein Sonderpreis „Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung” mit einem Preisgeld in Höhe von ebenfalls 5000 Euro ausgelobt.

Der Sonderpreis Innenentwicklung soll vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen die Innenentwicklung und damit die Aufwertung der Ortskerne fördern. Dem Thema Demografie und den damit einhergehenden gesellschaftlichen und strukturellen Veränderungen in unseren Dörfern werde hoher Stellenwert eingeräumt, betonte der Minister. Mit dem „Demografiepreis Dorferneuerung“ sollen Initiativen und Projekte prämiert werden, die zur Gestaltung des demografischen Wandels beitragen. Das Thema „Kinder-und jugendfreundliche Dorferneuerung” sei für die Zukunft unserer Dörfer von zentraler Bedeutung. Die Beteiligung von Kinder und Jugendlichen an der Entwicklung des Dorfes sei ein Hauptanliegend der Dorferneuerung.

Alle 23 am Landesentscheid teilnehmenden Dörfer sind Dorferneuerungsgemeinden. Mehr als die Hälfte dieser Gemeinden waren oder sind Schwerpunktgemeinden in der Dorferneuerung. Dies sei ein deutlicher Beleg dafür, dass sich die Dorferneuerung insgesamt sehr positiv auf den Dorfwettbewerb auswirke.

Vom 14. August bis zum 07. September wird die Landesjury die Sieger aus den vorangegangenen Gebietsentscheiden besuchen. In der Hauptklasse sind dies die Ortsgemeinden Bottenbach (Landkreis Südwestpfalz), Ayl (Landkreis Trier-Saarburg), Oberkail (Eifelkreis Bitburg-Prüm), Basberg (Landkreis Vulkaneifel), Lind/Plittersdorf (Landkreis Ahrweiler), Oberdreis (Landkreis Neuwied), Staudt (Westerwaldkreis), Oberhausen/Kirn und Oberhausen/Nahe (Landkreis Bad Kreuznach), Bennhausen (Donnersbergkreis) und Siefersheim (Landkreis Alzey-Worms).

In der Sonderklasse gehen die Ortsgemeinden Obernhof (Rhein-Lahn-Kreis), Merkelbach (Westerwaldkreis), Obererbach (Landkreis Altenkirchen), Rech (Landkreis Ahrweiler), Thür (Landkreis Mayen-Koblenz), Waxweiler (Eifelkreis Bitburg-Prüm), Niederbrombach (Landkreis Birkenfeld), Käshofen, Rumbach und Wilgartswiesen (Landkreis Südwestpfalz), Morschheim (Donnersbergkreis), Wachenheim (Landkreis Alzey-Worms) an den Start.

Minister Lewentz wird die Sieger des Landesentscheids in der Hauptklasse am 20. Oktober und die Sieger des Landesentscheids in der Sonderklasse am 24. November in Kaiserslautern persönlich auszeichnen.

Bei der Bewertung werden folgende Bereiche beurteilt: „Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen“, „Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten“, „Baugestaltung und -entwicklung“, „Grüngestaltung/Das Dorf in der Landschaft“. Neben den genannten Beurteilungskriterien werde auch eine „Gesamtbeurteilung“ in das Ergebnis einfließen. Dabei werde der Gesamteindruck und das Engagement der Dorfgemeinschaft hinsichtlich Inhalt und Ziel des Wettbewerbes beurteilt. Die jeweilige Ausgangslage und die individuellen Möglichkeiten der Dörfer sind dabei besonders zu beachten.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen, die Jury auf ihren Besuchen in den Ortsgemeinden zu begleiten. (Details zu Bereisungsplan und Bewertungskriterien sind der angehängten Datei zu entnehmen)

Bereisungsplan und Bewertungskriterien Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Hauptklasse

Montag, 14. August 2017

OG Bottenbach,           VG Pirmasens-Land, Landkreis Südwestpfalz                14:00 Uhr

Dienstag, 15. August 2017

OG Ayl,                                   VG Saarburg, Landkreis Trier-Saarburg             09:00 Uhr

OG Oberkail                             VG Bitburger Land, EK Bitburg-Prüm                14:45 Uhr

Mittwoch, 16. August 2017

OG Basberg,                            VG Hillesheim, Landkreis Vulkaneifel                09:00 Uhr

OG Plittersdorf/Lind,     VG Altenahr, Landkreis Ahrweiler                      14:00 Uhr

Donnerstag, 17. August 2017

OG Oberdreis,              VG Puderbach, Landkreis Neuwied                   09:00 Uhr

OG Staudt,                              VG Wirges, Westerwaldkreis                             14:00 Uhr

Montag, 21. August 2017

OG Oberhausen/Kirn,    VG Kirn-Land, Landkreis Bad Kreuznach           14:00 Uhr

Dienstag, 22. August 2017

OG Oberhausen/Nahe   VG Rüdesheim, Landkreis Bad Kreuznach         09:00 Uhr

OG Bennhausen                       VG Kirchheimbolanden, Donnersbergkreis        13:45 Uhr

Mittwoch, 23. August 2017

OG Siefersheim,                       VG Wöllstein, Landkreis Alzey-Worms               09:00 Uhr

Sonderklasse

Sonntag, 28. August 2017

OG Obernhof,              VG Nassau, Rhein-Lahn-Kreis                           14:00 Uhr

Dienstag, 29. August 2017

OG Merkelbach,                       VG Hachenburg, Westerwaldkreis                     09:00 Uhr

OG Obererbach                       VG Altenkirchen, Landkreis Altenkirchen            13:30 Uhr

Mittwoch, 30. August 2017

OG Rech                                  VG Altenahr, Landkreis Ahrweiler                      09:00 Uhr

OG Thür                                   VG Mendig, Landkreis Mayen-Koblenz              13:45 Uhr

Donnerstag, 31. August 2017

OG Waxweiler               VG Arzfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm                  09:00 Uhr

OG Niederbrombach     VG Birkenfeld, Landkreis Birkenfeld                  14:30 Uhr

Montag, 04. September 2017

OG Käshofen,              VG Zweibr.-Land, Landkreis Südwestpfalz         13:45 Uhr

Dienstag, 05. September 2017

OG Rumbach               VG Dahner Felsenl., Landkreis Südwestpfalz     09:00 Uhr

OG Wilgartswiesen                   VG Hauenstein, Landkreis Südwestpfalz           13:45 Uhr

Mittwoch, 06. September 2017

OG Morschheim                       VG Kirchheimbolanden, Donnersbergkreis        09:00 Uhr

OG Wachenheim                      VG Monsheim, Landkreis Alzey-Worms             13:45 Uhr

Bewertungskriterien

Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen

Entwicklung von Zukunftsperspektiven und Leitbildern für das Dorf unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, der Hauptfunktion des Dorfes, der Gesamtentwicklung der Gemeinde sowie der überörtlichen Belange, Kooperationen mit Nachbargemeinden;

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Vereine, Verbände, Behörden und Unternehmen;

Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der dörflichen Strukturen im Hinblick auf die demographische Entwicklung;

Stand, Qualität und Umsetzung der gemeindlichen Planungen und Initiativen (z.B. Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Gestaltungssatzung, Dorferneuerungsplanung, Dorfmoderation, Breitbandverkabelung);

Lage und Zuordnung der Bau- und Gemeinbedarfsflächen;

Anbindung, Ausweisung und Gestaltung neuer Wohn- und Gewerbegebiete;

Gestaltung der Straßen, Wege, Plätze und Gewässer, barrierefreie Verkehrsraumgestaltung;

Qualität der Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Abfall, Oberflächenwasser, Energie) im Hinblick auf die örtlichen Erfordernisse;

Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV Angebot;

Internetpräsentation des Dorfes;

Initiativen zur Verbesserung einer nachhaltigen Energieversorgung (z.B. Blockheizkraftwerk, Photovoltaik, Solarkollektoren);

Situation und Entwicklung der Wirtschaftsstruktur als Lebens- und Einkommensgrundlage;

Erhalt oder Schaffung von Arbeitsplätzen, Erschließung neuer Einkommensmöglichkeiten der dörflichen Erwerbspotentiale in Gewerbe, Handel, Gastronomie und Tourismus;

  1. Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten

Einrichtungen und Initiativen im sozialen und kulturellen Bereich, Zusammenarbeit mit benachbarten Einrichtungen;

Vereinsleben, Jugendgruppen, Alten- und Kinderbetreuung auch im Hinblick auf Kreativität und Innovation;

Aktivitäten zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit;

Einbindung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Dorfentwicklung/Dorferneuerung;

kulturelle Veranstaltungen, Angebote zur Weiterbildung;

Pflege der Dorftradition, Vermittlung von Dorfgeschichte;

Gemeinschaftsaktionen, generationsübergreifende Aktionen, Selbsthilfeleistungen, Einbeziehung von Neubürgerinnen und Neubürgern;

Einbeziehung von Menschen mit Beeinträchtigungen in die sozialen und kulturellen Angebote;

aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gesamtentwicklung der Gemeinde;

  1. Baugestaltung und -entwicklung

Erscheinungsbild von Gebäuden und Anlagen (z.B. Dorfgemeinschaftshaus, Schule, Kirche, Kindergarten, Spiel- und Sportanlagen, Bushaltestelle);

Erhaltung, Umbau, Pflege und Nutzung historischer und ortsbildprägender Bausubstanz;

Stellenwert der baulichen Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung

Gestaltung der Ortsmitte;

Erhaltung, Wiederherstellung und Neuanlage von ortsbildprägenden Bauten bzw. Elementen und Verwendung ortstypischer Materialien;

ortsgerechte Umsetzung zeitgemäßer Bauformen und Materialien im Altort und in Neubaugebieten, Versiegelungsgrad von Flächen;

Sanierung und Umnutzung von leer stehenden/ungenutzten Gebäuden zur Stärkung der Innenentwicklung;

Gestaltung und Einordnung von landwirtschaftlichen Großbauten, Industrie- und Gewerbebetrieben, Dienstleistungseinrichtungen, geordnete Außenwerbung und Beschilderung;

Anwendung umweltgerechter Materialien und Techniken;

Nutzung regenerativer Energien;

barrierefreies Bauen – Planung und Bestand;

  1. Grüngestaltung/Das Dorf in der Landschaft

Ausprägung des Straßenbegleitgrüns und des Grüns an öffentlichen Plätzen und Wegen, Bewahrung des dörflichen Charakters;

Durchgrünung des Dorfes mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern, Gras- und Krautflora;

Auswahl und Vielfalt der Pflanzen nach Standort, Standortbedingungen und Gestaltwert;

Blumen und Grün an öffentlichen und privaten Gebäuden und in Hofräumen

Gestaltung und Pflege von Gärten (Vor-, Wohn-, Nutz-, Bauern- und Schulgärten), Gestaltung von Einfriedungen;

umweltfreundliche Gestaltung und Pflege der öffentlichen Grünflächen, Mitwirkung der Dorfgemeinschaft;

Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer ländlichen Friedhofskultur;

Erhaltung, Pflege und Förderung von naturnahen Lebensräumen und ökologisch besonders wertvoller Flächen;

herausragende Details der Grüngestaltung (z.B. Haus- und Hofbaum, Obstgehölze, Fassadenbegrünung, Bodendenkmal);

Mögliche Teilkriterien (Das Dorf in der Landschaft)

Gestaltung des Dorfrandes;

Einbindung in die Landschaft;

Erhaltung und Förderung der standortgemäßen Flora und Fauna sowie Förderung des Arten- und Biotopschutzes sowie eines Biotopverbundes, insbesondere der heimischen wild lebenden Tier- und Pflanzenarten;

Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftsbestandteile sowie schutzwürdiger Bereiche (z.B. Feldgehölze, Einzelbäume, Gewässer, Auen, Feuchtwiesen, Trockenrasen, Heiden, Moore, Strauchgehölze und Hecken);

landschaftspflegerische Maßnahmen in der Gemarkung und Ausgleichsmaßnahmen oder Ökokontomaßnahmen, Gewährleistung der dauerhaften Entwicklungspflege der Maßnahmen (z.B. Behandlung von Entnahmestellen, Aufschüttungen und Verkehrseinrichtungen);

naturnahe Gestaltung und Pflege der Gewässer sowie von Freizeit- und Erholungsanlagen (z.B. unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen)

Umsetzung von Landschaftsplänen und Fachbeiträgen des Naturschutzes;

Gestaltung und Einbindung vorhandener landwirtschaftlicher und gewerblicher Standorte außerhalb der Ortslage;

Pflege und Erhaltung von Kulturstätten sowie von Stätten, die für die sozialen und kulturellen Verhältnisse des Dorfes von Bedeutung sind, außerhalb der Ortslage;

Abstimmung des Dorfes mit Nachbargemeinden;

  1. Gesamtbeurteilung

Von wem ging die Initiative für die Teilnahme am Wettbewerb aus?

Wie hat sich das Dorf präsentiert?

Wie erfolgt die Umsetzung der Konzepte? Inwieweit wurden die Konzepte bereits umgesetzt?

Wie sind die Fachbewertungsbereiche miteinander verknüpft?

Mitglieder der Bewertungsjury

Leiter der Jury

Dipl.-Ing. Franz Kattler, Referatsleiter Dorferneuerung, Ministerium des Innern und für Sport

Hauptklasse

Julia Kaiser, Dipl.–Ing., Orts- und Stadtplanung

zuständig für „Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen“

Silke Struppler, Dipl.-Ing., Orts- und Stadtplanung, Verbandsgemeinde Kandel,
Dorferneuerung und Bauleitplanung, zuständig für „Bürgerschaftliches Engagement/soziale und kulturelle Aktivitäten“

Bernhard Backes, Dipl.-Ing., zuständig für „Baugestaltung und -entwicklung“

Werner Ollig, Dipl.-Ing. Agrar, DLR-Rheinpfalz, Leiter der Gartenakademie RLP, zuständig für „Grüngestaltung und -entwicklung“

Jürgen Köstel, Dipl.-Ing. (FH), Landesamt für Umwelt RLP, zuständig für „Das Dorf in der Landschaft“

Sonderklasse

Thomas Weyrich, Dipl.-Ing., Kreisverwaltung Kusel, Leiter des Wirtschaftsservicebüros, zuständig für „Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen“

Isabell Steinhauer-Theis, Landfrauenverband, zuständig für „Bürgerschaftliches Engagement/soziale und kulturelle Aktivitäten“

Rosa Vollmuth, Dipl.-Ing., Dorfplanerin, zuständig für „Baugestaltung und -entwicklung“

Sabine Günther, Stadtverwaltung Landstuhl, Leiterin der Stadtgärtnerei, zuständig für „Grüngestaltung und -entwicklung“

Jürgen Köstel, Dipl.-Ing. (FH), Landesamt für Umwelt RLP, zuständig für „Das Dorf in der Landschaft“

 

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