OLG Frankfurt am Main bestätigt Rabatt-Verbot für Mytaxi

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main hat in der Berufungsverhandlung am 2. Februar 2017 die verschiedenen Rabattaktionen der Mercedes-Tochter „Mytaxi“ für wettbewerbswidrig erachtet (Az. 6 U 29/16). Das Oberlandesgericht bestätigt damit die Entscheidung des LG Frankfurt am Main vom 19. Januar 2016, mit der die Rabattaktionen deutschlandweit verboten wurde.

Im Jahr 2015 hatte Mytaxi mehrere Rabattaktionen für Taxifahrten durchgeführt und den Fahrgästen 50 Prozent der Taxikosten erstattet, wenn diese das Taxi bei Mytaxi bestellten. Gegen diese Aktionen hatte Taxi Deutschland im Januar 2016 bei dem LG Frankfurt ein bundesweit geltendes Verbot erwirkt.

Nach Auffassung des Gerichts sollen die staatlich festgesetzten Taxifahrpreise einen Preiswettbewerb innerhalb der Taxibranche verhindern, der die Existenz von vielen kleinen Taxibetrieben durch Dumpingpreise gefährden würde. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, zeigte sich nach der Verhandlung erleichtert: „Mit dieser Entscheidung werden faire Wettbewerbsbedingungen in der Taxibranche aufrechterhalten. Großen und finanzstarken Konzernen wie Mercedes bleibt es verwehrt, die Existenz von vielen kleinen und mittleren Taxibetrieben und Taxizentralen durch millionenschwere Subventionen zu gefährden.“

Der Streit um die Zulässigkeit von Rabatten auf Taxifahrpreise beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte in Deutschland. Die Oberlandesgerichte in Frankfurt am Main und Köln halten die Rabatte für unzulässig. Hingegen hatte das LG Hamburg erst im Dezember 2016 zugunsten von Mytaxi geurteilt und die Rabatte erlaubt. Das OLG Frankfurt hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Streit letztlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden werden wird.

Rückfragen an RA Herwig Kollar, Tel. 069 230715

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Über die Taxi Deutschland eG

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie befindet sich im Rechtsstreit mit Uber und will dessen Uberpop-Vermittlungsbetrieb gerichtlich am 18.03.2015 untersagen lassen. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Günther Möller und Fred Buchholz.

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