Staatsanwaltschaft bestätigt: Festnahmen im Fall des gewaltsamen Todes eines Paketdienstleisters

Mehren. Am 24.12.2005 wurde der 54-jährige Geschäftsführer eines Paketdienstleiters von einem Zeugen auf dem unweit der Autobahn A1 gelegenen Betriebsgelände der Firma im Industriegebiet von Mehren (Verbandsgemeinde Daun) erschlagen aufgefunden. Die damals eingerichtete „Sonderkommission Spedition“ der Kriminaldirektion Trier rekonstruierte, dass das Opfer am 23.12.2005 zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr durch massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf getötet wurde. Die unbekannten Täter entwendeten mehrere tausend Euro Bargeld. Die Ermittler gingen in der Folge einer Vielzahl von Spuren nach, ohne die Tat zunächst aufklären zu können.

Im Rahmen weiterer Ermittlungen durch die Kriminalpolizei Trier und die Staatsanwaltschaft Trier wurde der Fall am 16.04.2014 in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ ausgestrahlt. Aufgrund der Sendung konnten die Ermittlungsbeamten neuen Hinweisen nachgehen, die letztlich in einem konkreten Tatverdacht mündeten.

Die Ermittlungen konzentrieren sich seither gegen einen 30-jährigen Mann aus dem Kreis Cochem/Zell und einen 45-Jährigen, der damals ebenfalls dort lebte. Beide Personen wurden vor Weihnachten 2014 unter dringendem Verdacht der Tatbeteiligung festgenommen und dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Trier vorgeführt (die EAZ berichtete am 29. Dezember 2014). Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier gegen beide Tatverdächtigen Haftbefehl wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge. Die Ermittlungen dauern an. Weitere Einzelheiten können daher derzeit nicht mitgeteilt werden.

Aufgrund des derzeitigen Standes der Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Tatgeschehen weitere Zeugen Kenntnis von Tat und Täter erlangt haben, sich jedoch bislang den Ermittlungsbehörden nicht offenbart haben. Diese werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Sachdienliche Hinweise, die auch vertraulich entgegengenommen werden, erbitten die Ermittler an die Kriminaldirektion Trier, Telefon: 0651-9779-2480, oder an das eigens in dieser Sache eingerichtete Vertrauenstelefon mit der Rufnummer 0152-28854968.

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