Strafbefehl gegen ex-Bürgermeister rechtskräftig

Der Strafbefehl des Amtsgerichts Bitburg vom 05.12.2017  gegen einen ehemaligen ehrenamtlichen Bürgermeister einer Gemeinde in der Verbandsgemeinde Bitburger Land wegen Untreue ist rechtskräftig. Der Verurteilte hatte in den Jahren 2012 bis 2016 Gebühren aus der Vermietung des örtlichen Gemeindehauses in bar vereinnahmt und pflichtwidrig nicht an die Verbandsgemeindeverwaltung weitergeleitet, sondern nach eigenem Gutdünken für eigenmächtig festgelegte Zwecke verbraucht. Auf den Gesamtbetrag von 3.750,– Euro zahlte er nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens 1.403,95 Euro.  Durch Strafbefehl wurde eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und die Einziehung des Schadensbetrages von 2.346,05 Euro ausgeurteilt. Hiergegen ging innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kein Einspruch ein, so dass der Strafbefehl nunmehr rechtskräftig ist. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

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